Ausgeschrieben wird eine Kohlenstofffaser-Pilotanlage für die Herstellung von kontinuierlichen Kohlenstofffasern zur Hochskalierung von IP-rechtlich-geschützten eigenen Prozessen und Verfahren auf Basis von nachhaltigen Biopolymeren. Als Ausgangsmaterial werden Präkursor-Tows aus Cellulose, Lignin und Lignin/Cellulose Compounds sowie deren Derivate verwendet. Die Kohlenstofffaser-Pilotanlage umfasst folgende Positionen:
1. Gatter für die Präkursor-Spulen mit 24 Spulstellen,
2. Quintett,
3. Stabilisierungsofen mit auswählbarer Atmosphäre (Stickstoff oder Luft),
4. Quintett,
5. Wickler mit 12 Spulstellen,
6. Gatter mit 12 Spulstellen,
7. Quintett (Heptett),
8. Niedertemperatur-Carbonisierungsofen (LT-Carbonisierungsofen)
9. Quintett,
10. Hochtemperatur-Carbonisierungsofen (HT-Carbonisierungsofen),
11. Oberflächenaktivierungseinheit mittels elektro-chemische Oxidation der Faseroberflächen,
12. Wascheinheit,
13. Trockner,
14. Oberflächenbeschichtungseinheit,
15. Trockner,
16. Quintett
17. Wickler mit 12 Spulstellen
18. Abgasbehandlungsanlage (mit Wärmerückgewinnungsfunktion zur Beheizung der Stabilisierungsöfen) zur Behandlung der Abgase gemäß der örtlichen und bundesweitgültigen Immissionsschutz-Vorschriften.
19. Luft- und Stickstoffgeneratoren der Stickstoffklasse (Klasse N5.0) sowie geeignete Kühlwassersysteme sowie Notkühlsysteme für die Komponenten (z. B. LT- und HT-Ofen)
Die Pilotanlage soll so dimensioniert werden, dass sie eine Produktionskapazität von 2-4 kg/Std. (Endprodukt: Kohlenstofffasern), welche eine Produktabhängigkeit aufweist, ermöglicht. Grundlage für die Berechnung der Produktionskapazität sind folgende Parameter: 12 (zwölf) zueinander parallel verarbeitbare Präkursor-Tows, wobei jedes einzelnes Tow aus 12000 (zwölftausend) Einzelfilamenten besteht und ein Monofilament eine mittlere Feinheit von 2 dtex hat. Die Massenausbeute nach dem Prozessieren (nach dem letzten Carbonisierungsschritt) beträgt 33-35 %.
Die Anlage soll in der Lage sein, die 3k (dreitausend) bis 50k (fünfzigtausend) Ausgangsfilamente in einem Roving zu prozessieren. Die maximalen Dimensionen der Anlage sind auf 50 m (Länge) und 7 m (Höhe) zu begrenzen. Die Anlage soll mit SPS-Steuerung neuster Generation geliefert werden und muss mindestens die europäisch geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die CE-Konformität erfüllen. Die Gesamtanlage sollte mit einem Wärmerückgewinnungssystem zur Minimierung des Energieeinsatzes ausgestattet sein. Des Weiteren soll ein 24/7 Betrieb der Anlage möglich sein.