Planungsleistung als Generalplanung mit folgenden Teilen:
1. Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, LPH 5-9 gem. § 34 HOAI einschl. Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, LPH 1-6 gem. § 51 HOAI
2. Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
a) TGA: Heizung, Lüftung, Sanitär: LPH 1-9 gem. § 55 HOAI
b) TGA: Elektrotechnik: LPH 1-9 gem. § 55 HOAI
Der Gewächshausneubau, bzw. die Fassadensanierung des Gewächshauses PIZ 1661 ist Bestandteil der Förderung "Fassadensanierung Fakultät Forstwissenschaften". Das Gewächshaus besteht aus 4 Gewächshausmodulen: 3 x breitschiffig ca. 380 m2, 1 Zellengewächshaus ca. 205 m2. Geplant ist, die Fassade (Stahl und Glas) abzubrechen und 3 Module (2x breitschiffig und 1x Zellengewächshaus) auf der vorh. Gründung, bei Beibehaltung der Kubatur isolierverglast neu aufzubauen. Der vorh. Versorgungsgang bleibt als Medienschnittstelle erhalten und wird nicht saniert.
Da die Förderung lediglich die Hochbauleistungen (KG 300 einschl. Außenbeschattung) betrifft, sind die Leistungen TGA (KG 400) gesondert zu betrachten. Aufgrund der Vorgabe der Örtlichkeit, Kubatur und Planungsleistungen sind gem. § 34 HOAI nur dlie LPH 5-9 erforderlich, einschl. der Abbruchkoordination.
Technische Ausrüstung für die 1. Ausbaustufe: Leistungen gem. § 55 LPH 1-9, Anlagengruppen gem. § 53 (2) Nr. 1,2,4,5,7 und 8.
Die Gewächshäuser sollen in 2 Ausbaustufen technisch ausgestattet werden. Die Ausbaustufe 1 stellt die Grundversorgung der Module dar, soll aber auch die spätere Ausbaustufe 2 (technische Ausstattung für ein Forschungsgewächshaus) sicherstellen. Umsetzung der 2. Ausbaustufe voraussichtlich 2024-2026. Die Ausbaustufe 2 ist vorerst bis zur LPH 3 zu erbringen.
TGA für die 2. Ausbaustufe: Leistungen gem. § 55 LPH 1-3 u. LPH 5-9 optional, Anlagengruppen gem. § 53(2) Nr. 1,2,3,4,5,7 und 8.
Kostenschätzung KG 300: 1,7 Mio. € netto; KG 400 1. Stufe: 1,4 Mio. € netto und 2. Stufe 1,2 Mio. € netto