1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) "Eigenerklärung des Bieters zu Bezug zu Russland" gemäß Vordruck
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die "Eigenerklärung des Bieters zu Bezug zu Russland" gemäß Vordruck
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland für das andere Unternehmen. Diese Erklärungen sind von dem anderen Unternehmen zu unterschreiben
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Vordruck "Leistungsverzeichnis/Preisblatt"
(1.7) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen und Erläuterungen zur kostenlosen Inspektion / Wartung während der eingeräumten Garantie- / Gewährleistungszeit
(1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern zu den im Leistungsverzeichnis angebotenen Fahrzeugen
(2.2) Vorführung eines Referenzfahrzeuges
(2.3) bei Einschaltung von Nachunternehmern: Den vom Nachunternehmer unterzeichneten Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.5) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.