Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
—— Fragebogen zur Eignungsprüfung:
—— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt je Los:
- Miet- und Dienstleistungen ohne Bedienpersonal gemäß Leistungsbeschreibung
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind,
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte
Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Soweit zutreffend, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen).