Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
Angaben zu Name und Rechtsform, bevollmächtigtem Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
Von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1. dass die entsprechende Berufsqualifikation als Architekt und Landschaftsarchitekt vorliegt und
2. dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3. dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt,
4. dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ für den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 vorliegt,
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zum Referenzprojekt (Gebäude) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
Angabe zum Unternehmen
Name des Referenzprojekts,
Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
Zeitpunkt Fertigstellung LPh8 (Monat/Jahr),
Anrechenbare Kosten netto (KG 300 +400)
Brutto-Grundfläche in m2,
Der eigene prozentuale Leistungsanteil.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 16 Wettbewerbteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien.
Bei der Referenz zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
— 700 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 550 m2 oder mehr= 4,0 Punkte,
— 400 m2 oder mehr= 3,0 Punkte,
— Weniger als 400 m2 = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + 400)
— 1,4 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte,
— 1,1 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte,
— 0,8 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte,
— Weniger als 0,8 Mio. EUR = 0 Punkte.
Es können somit maximal 10 Punkte je Bewerbung erreicht werden.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.