Der Kreis Coesfeld möchte an seinem zentralen Verwaltungsgebäude des Kreishauses I eine Erweiterung vornehmen und sucht dafür in einem Realisierungswettbewerb eine architektonisch gelungene sowie wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Die kommunale Neugliederung der Kreise in Nordrhein-Westfalen formte 1975 den heutigen Zuschnitt des Kreises Coesfeld. Für die Kreise Münster und Lüdinghausen hatte die finale Reform die Auflösung zur Folge. Von beiden erhielt der Kreis Coesfeld Gebiete bei seiner „Neugründung“ und trat lediglich die Stadt Gescher an den Kreis Borken ab. Für den nicht mehr existenten Kreis Lüdinghausen fungiert er als „Rechtsnachfolger“.
Als Kreissitz wurde Coesfeld bestimmt, da der Ort seit dem Mittelalter eine besondere Stellung unter den Städten des Münsterlandes einnimmt.
Bereits zu Beginn der 1970er Jahre schrieb der Kreis einen beschränkten Architektenwettbewerb für den erweiterungsfähigen Neubau eines Technischen Hauses mit Kantine als ersten Bauabschnitt aus. Den 1. Preis erhielt der Architekt Prof. Dipl.-Ing. Deilmann aus Münster. Professor Deilmann erhielt auch den Planungsauftrag für den Neubau des Technischen Hauses. Nach Abbruch der alten Dienstwohnung des Oberkreisdirektors begann im Mai 1971 der Bau des Technischen Hauses, der im Dezember 1972 bezogen werden konnte. Damit war die Kreisverwaltung gut gegliedert und untergebracht. Mit der Reform der kommunalen Neugliederung und dem Entscheid von 1974, dass Coesfeld der Kreissitz des neuen Kreises Coesfeld wurde, begannen unverzüglich die weiteren Planungen für die Unterbringung einer vergrößerten Kreisverwaltung. Die neuen Büro- und Sitzungsräume sollten in einem Gebäude untergebracht werden, welches sich an das Technische Haus anschließt und einen einheitlichen Baukomplex bilden.
Im Dezember 1977 konnte der Erweiterungsbau – ebenfalls von Prof. Deilmann geplant, bezogen werden.
Mit dem wachsenden Aufgabenfeld des Rettungsdienstes und den weiteren Themen wie z. B. der zentralen Ausländerbehörde werden neue Flächen für die Verwaltung und insbesondere für die neue Leitstelle notwendig. Dafür ist ein Anbau an das bestehende Kreishaus I vorgesehen. Für die Leitstelle sind ingesamt 954,00 qm Nutzfläche angesetzt, für die Erweiterung der Verwaltung sind 807,00 qm Nutzfläche geplant.
Die Funktionsabläufe und sicherheitsrelevanten Aspekte einer Leitstelle sind als zwingende Vorgabe zur Bearbeitung dieser Aufgabe zu beachten.
Die zusätzlichen Flächen für die Verwaltung sollen ebenfalls in diesem Ergänzungsbaukörper integriert werden und über die südliche Fassadenfläche an das Bestandsgebäude des Kreishauses I angeschlossen und erschlossen werden.
Der Anbau kann hierfür frei auf das ausgewiesene Baufeld des heutigen Besucherparkplatzes verortet werden, das mit rund 1 160,00 qm Grundfläche ausreichend Entwicklungsfläche zur Verfügung stellt.
Eine erste Machbarkeitsstudie hat die Realisierbarkeit an dieser Stelle nachgewiesen.
Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme wird mit 11 700 000,00 EUR vorgeben, wobei für die Leitstelle samt der aufwendigen Gebäudetechnik Kosten von 8 240 000,00 EUR veranschlagt, die Verwaltungserweiterung Kosten von 3 460 000,00 EUR ausweist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gedenkt der Auslober ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Dazu werden die Arbeiten der drei Preisträger durch ein externes Ingenieurbüro auf Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hin überprüft sowie die zu erwartenden Lebenszykluskosten ermittelt.
Die jährliche Kostensteigerung bis 2025 ist in den Gesamtkosten mit eingerechnet.
Die Realisierung dieser Gesamtmaßmaßnahme soll bis zum Jahr 2026 erfolgen.