Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a)-i) EG VOB/A 2012 sind mit dem Angebot
einzureichen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR)
vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Bieter, die nicht präqualifiziert sind, können diegeforderten Erklärungen zunächst durch Abgabe der Eigenerklärungen erbringen. Die Vergabestellebehält
sich vor, von denjenigen Bietern, die nicht präqualifiziert sind und in die engere Wahl kommen, die Vorlageentsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen. Die Vorlage der Bescheinigungen hat
in diesem Fall innerhalb von 6 Tagen nach der Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigungen zu erfolgen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 EG VOB/A), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.