Lieferungen - 477-2016

Kompaktansicht anzeigen

02/01/2016    S1

Deutschland-Bonn: Schiffe

2016/S 001-000477

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat B 16
Zu Händen von: Liane Biedenweg
E-Mail: liane.biedenweg@bescha.bund.de
Telefon: +49 228996102620
Fax: +49 22899106102620

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.beschaffungsamt.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Drei hochseegängige Einsatzschiffe für die Bundespolizei.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Abnahme und Übergabe an einem deutschen Hafen der Nord- oder Ostseeküste, ca. 8 Wochen Schulung und Einweisung in Schiffsführung und Bedienung in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland.
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Bau und betriebsfertige Lieferung von 3 hochseegängigen Einsatzschiffen für die Bundespolizei.
Die Ausführung erfolgt als Einrumpfschiff (Monohull) in Stahlausführung mit zwei Wellenanlagen, Länge ca. 80 m, Breite mind. 12,6 m, Tiefgang von max. 5 m, Höchstgeschwindigkeit mind. 21 kn, Reichweite mind. 4 000 nm bei 16 kn, mit Hubschrauberlandedeck und Stellmöglichkeit für ISO 20 ft Container, Ausrüstung nach nicht-militärischem Standard (Handelsschiffstandard), klassifiziert durch eine Klassifikationsgesellschaft, die nach der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 anerkannt ist. Die Anerkennung der vorgesehenen Klassifikationsgesellschaft ist in der Angebotsphase nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes durch Vorlage geeigneter Unterlagen (wie Stabilitätsnachweis und Generalplan etc.) nachzuweisen.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge an die erfolgreichen Bewerber versandt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34510000 Schiffe

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Drei hochseegängige Einsatzschiffe für die Bundespolizei.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 138 000 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 30.11.2016. Abschluss 30.11.2018

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Für Vorauszahlungen des Auftraggebers im Auftragsfall sowie für die Absicherung der Vertragserfüllung und etwaiger Gewährleistungsansprüche wird eine Absicherung durch die Vorlage einer deutschem Recht unterliegenden unbefristeten, selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft eines in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den EWR oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers verlangt. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann auch vereinbart werden, dass für die Fertigstellung von vorab definierten Bauabschnitten Teilzahlungen geleistet werden, soweit solche Zahlungen in abgesicherter Form erfolgen. Einzelheiten (z. B. Höhe und Zeitpunkt solcher Voraus- bzw. Teilzahlungen) werden im Rahmen der Verhandlungen festgelegt.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen Fassung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern mit Stand vom 3.2.2014.
Die beauftragten Einsatzschiffe müssen gemäß einem branchenüblichen Zahlungs- und Lieferplan hergestellt und die Zahlungen in festgelegten Raten nach Baufortschritt beglichen werden.
Einzelheiten hierzu werden im Rahmen der Verhandlungen noch konkretisiert.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; Bewerber-/ Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder benennen und die jeweils übernommene Aufgabe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaften angeben. Sie müssen ein zur rechtsverbindlichen Vertretung bevollmächtigtes Mitglied benennen. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
1.) Fertigstellung von drei Schiffen bis Ende 2018.
2.) Die Vergabeunterlagen der Angebotsphase enthalten Dokumente, die in den Geheimhaltungsgrad „VS-nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind. Daher gilt die VS-VgV.
Der Bewerber muss sich verpflichten, diese Vergabeunterlagen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu behandeln. Bitte nehmen Sie das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung) zur Kenntnis und teilen Sie Ihre Bereitschaft zur Beachtung der darin enthaltenen Forderungen mit der Unterschrift der „Verpflichtungserklärung VS-NfD“, die Teil der Teilnahmeunterlage ist, mit. Dieses Dokument wird mit den Teilnahmeunterlagen versendet und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Damit erklären Sie sich dazu bereit, alle Informationen des Vergabeverfahrens im Sinne der Verschlusssachenanweisung vertraulich zu behandeln. Im Auftragsfall sind Sie bereit, alle Unterlagen und Informationen zur Bauabwicklung, Baubegleitung und -überwachung entsprechend der Verschlusssachenanweisung vertraulich zu behandeln.
Bewerber mit Firmensitz im Ausland müssen sich verpflichten, die Vorschriften ihrer zuständigen Sicherheitsbehörde für die Behandlung von VS-vergleichbaren Geheimhaltungsgraden zu beachten. Bitte nehmen Sie auch als Bewerber mit Firmensitz im Ausland das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung) zur Kenntnis und teilen Sie Ihre Bereitschaft zur Beachtung der darin enthaltenen Forderungen mit der Unterschrift der „Verpflichtungserklärung VS-NfD“ mit.
Im Auftragsfall sind Sie bereit, alle Unterlagen und Informationen zur Bauabwicklung, Baubegleitung und -überwachung entsprechend der Verschlusssachenanweisung vertraulich zu behandeln. Eine Nichtbeachtung kann die Auflösung des Vertrages bzw. von Teilen des Vertrages zur Folge haben.
3.) Im Auftragsfall hat der Bewerber den Beauftragten des Auftraggebers bei Auftragsausführung jederzeit Zutritt zu allen Werkstätten des Neubaus zu gewähren.
4.) Abrufbarkeit von deutschsprachigem Service-Personal der Werft in den norddeutschen Raum für alle Schiffskomponenten für den Zeitraum der Gewährleistung nach Auslieferung mit einer Erreichbarkeit von 24 h/7 Tage. Die Zeit bis zum Eintreffen vor Ort an einem beliebigen Ort der deutschen Küste der Nord- und Ostsee darf nach Anforderung max. 24 h betragen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: An diesem Verfahren können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Bewerber bzw. Bieter teilnehmen. Mehrere natürliche oder juristische Personen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften zusammenschließen. Zum Nachweis der Eignung haben Bewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft jeweils einzeln die nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Soweit nicht anders bezeichnet, gelten die Anforderungen an Bewerber bzw. Bieter für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften entsprechend. Sofern die Leistung nicht durch den Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst erbracht werden soll, kann zum Nachweis der Eignung auch eine Berufung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, insbesondere eines geeigneten Nachunternehmers oder konzernverbundenen Unternehmens, erfolgen. In diesem Fall hat der/die Bewerber/-gemeinschaft zwingend eine Erklärung abzugeben, in welcher dieses Unternehmen sowie die vorgesehene Tätigkeit bezeichnet sind. Zudem hat er/sie – beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachzuweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel des Unternehmens bei Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Soweit sich ein Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, insbesondere eines geeigneten Nachunternehmers oder konzernverbundenen Unternehmens, beruft, sind die folgenden unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eignungsnachweise auch für dieses Unternehmen vorzulegen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass im Teilnahmeantrag auf dessen Referenzen verwiesen wird.
Kann eine der geforderten Unterlagen aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch die Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Unterlagen erbracht werden. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben. Es ist ggf. auf Verlangen der Vergabestelle der Nachweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bewerberkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist.
Zur Abgabe der Teilnahmeanträge sind zwingend die vom Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
1.) Unternehmensdarstellung.
1.1.) Kurze Unternehmensdarstellung mit Nennung der Fertigungsstandorte und der Anzahl der dort jeweils beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1.2.) Anzahl der gewerblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen inklusive Angaben zu deren besonderen Qualifikationen sowie zu vorliegenden Schweißzulassungen an dem/den Fertigungsstandort/en.
1.3.) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Konstruktion und Fertigungsplanung mit Angaben zu deren Qualifikationen.
1.4.) Nennung der zur Verfügung stehenden Produktionsstätten, die jederzeit alle notwendigen Arbeitsschritte beim Bau des Schiffes fachgerecht und wetterunabhängig sicherstellen (z. B. überdachte Produktionsstätten).
2.) Ausgefüllte Anlage „Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Mindestlohn“ (Formblatt) mit der Erklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können. Diese ermöglicht eine Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit den Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung oder natürlichen Person. Nur Unternehmen ohne auftragsverhindernde Eintragungen kommen für den Zuschlag in Frage und erhalten die Angebotsunterlagen.
3) Verpflichtungserklärung VS-NfD (siehe III.1.4)).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Umsatz: Erklärung des Unternehmens, dass der Umsatzdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Schiffsbau mindestens 82 500 000 EUR betragen hat (Summe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre geteilt durch 3).
2.) Insolvenzrisiko: Um einen hinreichenden Schutz des Auftraggebers vor einer Insolvenz des Auftragnehmers zu gewährleisten, wird im Teilnahmewettbewerb eine Prüfung des Insolvenzrisikos der Bewerber mit den fünf höchsten Punktwerten durch eine von der Vergabestelle beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Der Bewerber hat daher der Vergabestelle nach entsprechender Aufforderung die dafür notwendigen Unterlagen innerhalb von einer Woche zur Verfügung zu stellen (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise). Der Bewerber muss erklären, dass er hierzu bereit und in der Lage ist.
Hinweis: Soweit sich bei der Prüfung dieser Unterlagen herausstellt, dass bei dem Bewerber ein Insolvenzrisiko besteht, scheidet der entsprechende Bewerber aus dem Teilnehmerkreis aus. Für diesen rückt sodann der in der Bewertung nächstplatzierte Bewerber nach. Dies gilt nicht, wenn durch Punktegleichheit bereits eine ausreichende Anzahl von Bewerbern vorhanden ist.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Mindeststandards:
1.) Angaben zur Lieferfrist und zum Fertigungsablauf: Der Auftraggeber ist auf eine Ablieferung innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsschluss angewiesen. Der Bieter muss aus diesem Grunde in der Lage sein, die drei Schiffe innerhalb von 24 Monaten, gerechnet ab Auftragserteilung, zu fertigen und betriebsbereit abzuliefern. Wegen der hohen Qualitätsanforderungen des Nutzers an die Bauausführung ist die Ausführung aller Arbeitsschritte bei jeder Wetterlage fachgerecht und ohne Beeinträchtigung der Fertigungsqualität sicherzustellen (z. B. in überdachten Produktionsstätten).
Die Fähigkeit zur Einhaltung der Lieferfrist und zur Gewährleistung eines witterungsunabhängigen Fertigungsablaufs ist zu erklären.
2.) Bauablaufplanung: Anhand des Entwurfs einer Bauablaufplanung für die drei Neubauten sind die wesentlichen Bauphasen darzustellen.
3.) Qualitätsmanagementsystem: Zur Sicherung der Qualität hat der Hersteller/Bewerber ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder gleichwertig) nachzuweisen.
Ergänzende Bewertungskriterien:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird an Hand von Bewertungskriterien eine Rangfolge unter den Bewerbern ermittelt.
Durch die Erfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien stellt der Bieter unter Beweis, dass er in besonderem Maße in der Lage ist, Schiffe in der ausgeschriebenen Art zu bauen. Er hat damit die Möglichkeit sich in der Rangfolge besser zu positionieren. Insgesamt sind maximal 12 Punkte zu erreichen. Werden bei den Bewertungskriterien keine Punkte erreicht, verbleibt der Bewerber dennoch in der Wertung (mit 0 Punkten).
4.) Referenzschiff/e:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit kann der Bewerber als Referenzschiff/e ein oder mehrere bereits gebaute/es, gelieferte/es und erprobte/es Schiff/e mit einer Länge von 60 m bis 100 m, einer Breite von min. 12,6 m und einem Tiefgang von max. 5 m, mit Dieselantrieb, zwei Wellen, zwei Getrieben und zwei Rudern vorstellen. Das/die Schiff(e) muss/müssen sich bei Nutzern mit Sonderaufgaben wie z.B. Küstenwache, Polizei, Seenotrettung, Umweltschutz, Fischereischutz, Forschung, Bergungs- und Rettungswesen im Einsatz befinden. Die Indienststellung des Referenzschiffs/der Referenzschiffe darf nicht länger als fünf Jahre vor dieser Veröffentlichung erfolgt sein.
Zum Referenzschiff/zu den Referenzschiffen müssen folgende Angaben gemacht werden:
a) Schiffsbezeichnung,
b) Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, postalische Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse),
c) Beschreibung des/der Referenzschiffe/s durch die Vorlage des Generalplanes oder anderer geeigneter Unterlagen, mit Hauptabmessungen, Angaben zum Antrieb und den Haupt- und Hilfsmaschinen sowie den Angaben zur Klassifikation und zu den Fahrtgebieten.
Die vorgelegten Unterlagen müssen im metrischen System ausgeführt sein.
Hinweis: Sollte es aus Geheimhaltungsgründen problematisch sein, ein entsprechendes Referenzschiff vorzustellen, ist dies schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall ist ein Ansprechpartner zu benennen, mit dem auf Behördenebene ein Informationsaustausch durchgeführt werden kann.
Die Kriterien von B 3.1.1 bis B 3.1.5 können jeweils auf einem oder auf mehreren Schiffen gemäß 4) verwirklicht worden sein.
Verwandte Kürzel und Einheiten:
[m] Längenmaß in Meter;
[ft] Längenmaß in Fuß;
[kn] Geschwindigkeit in Knoten;
[nm] Entfernungsangabe in nautischen Meilen.
B 3.1.1 Ein Referenzschiff mit folgenden technischen Daten:
Höchstgeschwindigkeit: min. 21 kn;
Reichweite: min. 7 000 nm bei 12 kn.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
B 3.1.2 Das/eines der Referenzschiff(e) ist ein seegehendes und im Einsatz erprobtes Schiff mit dem Einsatzbereich „Hohe See“, das/die sich mindestens ein Jahr durchgehend in Betrieb befand(en).
— wird mit 1 Punkt bewertet.
B 3.1.3 Ein Referenzschiff ist entsprechend der Anforderungen einer Klassifikationsgesellschaft für „Große Fahrt“ geeignet. Als Klassifikationsgesellschaft werden ausschließlich die Gesellschaften akzeptiert, die nach der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 anerkannt sind. Das jeweilige Klassenzeichen ist zu nennen.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
B 3.1.4 Ein Referenzschiff gemäß 4) ist mit einem Hubschrauberlandedeck ausgestattet.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
B 3.1.5 Ein Referenzschiff gemäß 4) ist mit einem Hubschrauberlandedeck sowie mit mindestens zwei Stellplätzen für ISO 20 ft Container ausgestattet.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
B 3.1.6 Alle Kriterien (B 3.1.1 bis B 3.1.5) sind auf einem Referenzschiff gemäß 4) vereint.
— wird mit zusätzlich 2 Punkten bewertet.
B 3.1.7 Der Bieter verfügt über Konstruktionsunterlagen für ein Schiff mit einer Länge größer 75 m. Das Schiff darf nicht nach einem militärischen Standard konstruiert sein. Vorzulegen ist der Generalplan und die Stabilitätsrechnung, letztere muss von einer Klassifikationsgesellschaft gem. B 3.1.3 geprüft und testiert sein.
wird mit 1 Punkt bewertet.
5.) Fähigkeit zur Verwirklichung besonderer Eigenschaften am Beispiel (ggf.) auch anderer als der unter 4.) genannten Referenzschiffe
5.1) Mindestens fünf ausgelieferte Schiffe an Nutzer entsprechend 4) innerhalb der letzten 10 Jahre.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
5.2) Die Werft hat in den letzten 10 Jahren mindestens ein Schiff mit einer Länge von mindestens 60 m nach nicht militärischem Standard gebaut.
— wird mit 1 Punkt bewertet.
5.3) Die Werft hat bei einem Schiff mit einer Länge 60 m bis 100 m, Breite min. 12,6 m und einem Tiefgang max. 5 m bereits folgende Bauzeiten (Kiellegung bis Ablieferung) realisiert:
Zwischen 14 und 18 Monaten — wird mit 1 Punkt bewertet;
Weniger als 14 Monaten — wird mit 2 Punkten bewertet.
Hinweis: Nachweislich unverschuldete Verzögerungen werden nicht als Bauzeit berücksichtigt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb müssen die Bewerber ihre Eignung für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages nachweisen. Die Eignung wird anhand von Kriterien, die sich in Ausschluss- und Bewertungskriterien aufteilen, durch die Vergabestelle festgestellt.
Es ist vorgesehen, fünf Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren aufzufordern. Anhand der Bewertungskriterien wird eine Rangfolge aufgrund der erreichten Punktzahl festgelegt. Die Bewerber mit den fünf höchsten Punktwerten erlangen den Teilnehmerstatus und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit erhöht sich die Zahl der Teilnehmer entsprechend.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 16.32 - 4185/15/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 227-412775 vom 24.11.2015

IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 1.2.2016 - 11:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.2.2016 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu der Handhabung der unter III.1.4) thematisierten Verschlusssachen erhalten Sie nähere Informationen unter der Internetadresse www.verwaltungsvorschriften-im-Internet.de

Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 36 VS-VgV. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Bewerbungsunterlagen können sowohl in Papierform (auf dem Postweg) als auch elektronisch übermittelt werden.
Elektronische Übermittlung:
Bei Übermittlung in elektronischer Form nutzen Sie bitte ausschließlich die e-Vergabe-Plattform des Bundes und die dort bereitgestellte Softwarekomponente „Angebotsassistent (AnA)“.
Wenn Ihnen technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline.

Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform des Bundes: Telefon: +49 228996101234 E-Mail: support@bescha.bund.de.

Übersendung auf dem Postweg:
Bei einer Übermittlung in Papierform ist die Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens B 16.32 – 4185/15/VV: 1 an die folgende Adresse zu übersenden:
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern – Angebotssammelstelle – Brühler Str. 3 – 53119 Bonn.
Die Bewerbung muss – unabhängig von der Art der Übermittlung – vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 2.2.2016, 11:30 Uhr, eingegangen sein.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

Dieses Verfahren wird elektronisch + konventionell (in Papierform) durchgeführt. Anforderung der Teilnahmeunterlagen entweder über e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de oder konventionell beim Beschaffungsamt des BMI (Versendung in Papierform), unter Angabe des Geschäftszeichens: B 16.32 – 4185/15/VV:1, Beschaffungsamt des BMI – z. H. von Frau Biedenweg, Brühler Straße 3 in 53119 Bonn Deutschland (DE), E-Mail: liane.biedenweg@bescha.bund.de, FAX: +49 22899106102620.

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Dieses Verfahren wird elektronisch + konventionell (in Papierform) durchgeführt! Die Abgabe der Angebote/Teilnahmeanträge und der Unterlagen kann entweder über den Angebotsassistenten (bei erfolgreicher elektronischer Registrierung) oder konventionell beim Beschaffungsamt des BMI (Versendung in Papierform), Beschaffungsamt des BMI -Angebotssammelstelle-, Brühler Straße 3, 53119 Bonn Deutschland (DE) erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.12.2015