Építési beruházás - 477311-2019

Unrevidierte maschinelle Übersetzung

11/10/2019    S197

Ungarn-Budapest: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien

2019/S 197-477311

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Legal Basis:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
NIF Nemzeti Infrastruktúra Fejlesztő zártkörűen működő Részvénytársaság
EKRSZ_94215096
Váci út 45.
Budapest
1134
Ungarn
Kontaktstelle(n): Matyasovszky Marcell
Telefon: +36 14368542
E-Mail: kozbeszerzes@nif.hu
Fax: +36 14368560
NUTS-Code: HU11

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.nif.hu

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ekr.gov.hu/portal/kozbeszerzes/eljarasok/EKR001157712019/reszletek
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ekr.gov.hu/portal/kozbeszerzes/eljarasok/EKR001157712019/reszletek
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Közlekedési infrastruktúra fejlesztés

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Debrecen – Füzesaby-Bahnstrecke Phase I

Referenznummer der Bekanntmachung: EKR001157712019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

II.1.1 und II.2.1) vollständiger Name/Gegenstand (Zeichensatz):

„Öffentlicher Auftrag zur Modernisierung der Eisenbahnstrecke in Debrecen – Bahnstrecke Phase I“

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116
45234160
45317000
71320000
71540000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: HU312
NUTS-Code: HU321
Hauptort der Ausführung:

Debrecen – Bahnstrecke Debrecen – Abschnitt (~ 19 + 00 – zwischen ~ 164 + 00)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I.Grundmenge

Bau der Bahnstrecke Nr. 108, Bahnstrecke Debrecen (~ 19 + 00 – ~ 164 + 00 HMS) auf Hauptgleisen und benachbarten offenen Strecken für die Bahnstrecke 108 für die Bahnstrecke Nr. 100, v = 80/100 km/h, für die Bahnstrecke Nr. 160, v = 225 km/h für Gleisgeschwindigkeit und 40 kN Achslast, für Gleisgeschwindigkeit v = 225 km/h für Gleisgeschwindigkeit und Achslast von kN.

Bau des bestehenden Gleises (~ 11,6 km) und erforderlicher Korrekturbau (~ 3,6 km), Bau von zwei Gleisbögen zwischen dem Bahnhof Debrecen und der Haltestelle Tócstop. An den Bahnhöfen der Einbau von Schaltern und Überfahrten mit einer zentralen Positionierung in einem Stellwerk, mit Wechselstrom. Entwicklung und Anpassung der Raumbeleuchtung an den Stationen und an den Aufenthaltsorten. Änderung der Oberleitungsanlage in Debrecen. Bau neuer Bahnhof- und Streckensignalanlagen, Umbau des aktuellen kaschierten Systems in der Stadt Debrecen mit dem zentralen Verkehrssteuerungssystem auf dem Streckenabschnitt und Bau des zentralen Verkehrsmanagementzentrums im Gewerbepark der MAC. Installation neuer Kanäle und Kabel in Bahnhöfen und auf der Strecke. Einbau eines integrierten Zugkommunikationssystems. Bau von Lärmschutzwand, asphaltierter Straße, Rad- und Straßenbaubau, Bau von asphaltierten Gleisen und Kais, mit Anschlussstrecken. Renovierung des Gebäudes in Debrecen, Renovierung des aktuellen Rekrutierungsgebäudes am Bahnhof Tórimer, Bau eines neuen Anlagengebäudes in MACs und Bau eines neuen Einstellungsgebäudes in den MAC in den Räumlichkeiten des aktuellen Rekrutierungsgebäudes. Die Installation von Regenstationen an Aufenthaltsorten.

Wichtigste Mengen:

Bau eines Hohlraums mit 54/60 Systemschiene mit einer Stahlbetonschwellen von 31,4 km Länge

Einrichtung von 3 Gruppen von B60-XI im Verlauf des Wiederaufbaus der Station Debrecen, Einrichtung von 2 Gruppen B60-800 Stellvertreter, Bau von 40 Feldüberstellen für Straßenkreuzungen, Bau von vorgefertigten Fußgängerübergängen aus Kautschuk,

Umbau des Bahnhofs von Dame, Aufnahme einer neuen Entschließung in die Gruppe 6, einschließlich der Aufnahme eines neuen Bürgermeisterkonvents 60 XI, Aufnahme einer neuen Beteiligung der KoXI 2, Aufnahme einer neuen Ko54-XIII Umlenkung, Bau einer neuen Linie 5-p. B54-4 Stellvertreter, Bau von 60 Feldüberstellen in einem Pitch von 800 Feldern, Bau einer Rampe bis zur Feldanlage 32, Bau von Fertigbahnen aus Kautschuk,

Für den Bau der Gewerbeparkstation MAC die Aufnahme einer neuen Umlenkung von Co-2 Cox-XI, die Verlegung einer neuen 60-KoXI Umlenkung, die Installation einer neuen CO14-XIII- Umlenkung 54 und der Bau von 2 Feld-Überfahrten durch den Bau eines neuen Bahnübergangs von 54 Feldern,

Wiederaufbau des Stabes der MAZ, Aufnahme einer neuen Abweichung von 2 x XI, Aufnahme des neuen Typs 60-p. B1-XII Stellvertreter, Einbau einer neuen „CO54-XIII“ -Umleitung 1 und Bau eines neuen 54 Felds durch Kautschukkomponenten

Die Weichen und Kreuzungen werden in jeder der vier Stationen zusammen mit anderen Aufbauten und Aufbauten ausgetauscht oder eingebaut.

Mit einem rechnergesteuerten Umschaltungssystem für alle eingebauten Schalter,

Umstellung von Telekommunikationssystemen in 4 Stationen

Eisenbahnstrukturen: Bau/Umbau/Erneuerung von 7 Kleinwerken, Wiederaufbau von 3 großen Strukturen

~ 22 000 Mio.2 Bau der asphaltierten Straße, 51 000 m2 Betongehäuse

Bau neuer Stellwerke und Telekommunikationsnetze auf dem gesamten Streckenabschnitt

Die Ausarbeitung aller sonstigen für den Bau erforderlichen Pläne, die erforderliche Erklärung und die Zustimmung des Auftragnehmers sind Aufgabe des Auftragnehmers.

(fakultativ)

Bau nichthohlfreier Gleisketten (54/60) mit Spannbetonwinkel aus Stahlbetonschwellen 2 vkm

Bau neuer B2-XI im Rahmen des Baus von 54 Gruppen im Bau der Industriepark MAC, Bau eines neuen Bahnübergangs für 8 Bereiche

— 33 000 m2 Betongehäuse

Containerterminal für Parken 19 215 m2

Die genauen Mengen und Aufgaben sind in den Auftragsunterlagen aufgeführt.

Die Angebote können nur für den gesamten Gegenstand des Vertrags, d. h. für die Grundmenge +, vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. A felhívás III.1.3) M2)A pontjában meghatározott 36 hónap szakmai tapasztalaton túli releváns szakmai többlettapasztalat (hó) [min. 0, max. 36 hónap] / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2. A felhívás III.1.3) M2)B pontjában meghatározott 24 hónap szakmai tapasztalaton túli releváns szakmai többlettapasztalat (hó) [min.0, max. 36 hónap] / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 3. A felhívás III.1.3) M2)C pontjában meghatározott 24 hónap szakmai tapasztalaton túli releváns szakmai többlettapasztalat (hó) [min. 0, max. 36 hónap] / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe fakultative Menge in Abschnitt II.2.4) II.

Der Bauherr ist berechtigt, das Recht auf eine Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrags wahrzunehmen. Im Falle einer Aufforderung an den Auftragnehmer vervollständigt der Auftragnehmer den fakultativen Betrag bis zum Lieferdatum der Basismenge, sofern in diesem Verfahren nichts anderes bestimmt ist.

Für die Ausübung der fakultativen Aufgaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber über den Ermessensspielraum in Bezug auf die verfügbare Reichweite. Er weist darauf hin, dass der öffentliche Auftraggeber nicht an die Verpflichtung gebunden sei, auf die fakultative Menge zurückzugreifen. Die Inanspruchnahme der fakultativen Posten wird vom öffentlichen Auftraggeber genehmigt, ist jedoch nicht verpflichtet, Ansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber geltend zu machen, wenn eine Aufforderung nicht in den Anwendungsbereich der fakultativen Posten fällt. Die Modalitäten für die Inanspruchnahme der fakultativen Posten sind im Vertragsentwurf festgelegt. Die genaue Definition der Aufgaben findet sich in den technischen Spezifikationen, die Bestandteil der Akte sind.

Die Laufzeit des Vertrags für die Durchführung der Grundmenge beträgt höchstens 24 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags, darf jedoch nicht später als 31.12.2021 Tage liegen. Die Laufzeit des Vertrags darf nicht über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die fakultative Menge hinausgehen.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertung nach optimales Preis-Leistungs-Verhältnis gemäß den unter Nummer II.2.5 genannten Kriterien.

Punktzahl: 0 bis 100 Punkte; 0 ist der schlechteste Punkt, Punkt 100 ist der beste Wert.

Im Falle eines Preises: umgekehrte Verhältnisse, Unterkriterien 1-3: gerades Verhältnis.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ausschlussgründe:

Weder Bieter noch Unterauftragnehmer noch Wirtschaftsteilnehmer, gegen die das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Rechnung gestellt wird, können Bieter oder Unterauftragnehmer in dem Verfahren sein. Artikel 62 Absatz 1 – (2) Ausschluss gibt es bereits; im Namen der Person, in deren Namen die Gründe für die Ablehnung im Laufe des Verfahrens vorliegen.

Demonstration:

Gemäß § 30 (1) des Regierungserlasses Nr. 321/2015 (X.4.) Korm (im Folgenden „Regierungsverordnung“) hat/müssen der/die Bieter, der/die öffentliche (n) Auftraggeber vorab eine Bescheinigung über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (im Folgenden „EECD“) vorlegen. Das Fehlen von Ausschlussgründen gemäß Artikel 62;

In den EEDS erklärt der/die Wirtschaftsteilnehmer (e), dass die Gründe für den Ausschluss keinen Vorrang haben und die im Rahmen des Verfahrens angeforderten Informationen übermitteln. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: Welche Stelle ist befugt, die Person gemäß Artikel 69 Absatz 4 und dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu begeben. Gegebenenfalls eine Aufstellung der Informationen, die für die Anwendung der in Artikel 69 Absatz 11 genannten Datenbank erforderlich sind;

In der Ausschreibung gilt das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Bieter gibt eine ehrenwörtliche Erklärung gemäß Artikel 67 Absatz 4 ab.

Keine Ausschlussgründe sind im [Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen] zu finden. 69 [§ 4 (4)]]] Wirtschaftsteilnehmer haben Anspruch auf: 1-16 Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3 zertifiziert sein;

Wenn ein Verfahren zur Änderung des Firmenregistrierungsverfahrens eingeleitet wird, muss dem Angebot eine mit dem Handelsgericht eingereichte Anmeldung (einschließlich der Anhänge) und eine Bescheinigung des Zulassungsgerichts sowie eine Erklärung des Bieters darüber beigefügt sein, ob ein Verfahren für die Registrierung von Änderungen anhängig ist (negative Erklärung).

Die öffentlichen Auftraggeber machen auf das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen aufmerksam. 64 § 69. 11 (74a). Artikel 2 Absatz 1.

Art der Bescheinigung über die Ausübung der beruflichen Tätigkeit:

SZT1)

Bei einem in Ungarn niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer prüft der öffentliche Auftraggeber anhand der im Verzeichnis der Bauwerke enthaltenen Daten die Anwesenheit im Register, eine Bescheinigung (Auszug) oder sonstige Bescheinigung (en) gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder eine Erklärung im Falle eines auf der Grundlage der Liste in Anhang XI erstellten Wirtschaftsbeteiligten unter Berücksichtigung von Abschnitt 1 (2) – (5) des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

SZT2)

Bieter (gemeinsam) 322/2015 (X.30) Section 8 (1) der Regierungsverordnung Nr. 343/2010 und das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen Fügen Sie auf der Grundlage von Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe c eine Kopie der Lizenz und der Mitgliedschaft bei der Organisation bei; der Auftraggeber prüft, ob er auf der Liste der für den Gegenstand des an den Bauleistungen beteiligten gewerblichen Entwurfs- oder Ingenieurdienstes zuständigen nationalen Berufskammer steht.

Des Weiteren wird auf die Regierungsverordnung verwiesen. 24 § (1) – (2) und (5) des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 69 Section 4 (11) Bjt.

Mindestanforderung an die Kompetenz zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit:

SZT1)

Der Bieter („gemeinsamer Bieter“) ist nicht geeignet, sofern die Unternehmer, die Bauleistungen ausführen, nicht im Bauwerksregister aufgeführt sind. wenn es sich um einen nicht in Ungarn niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer handelt, sofern er nicht gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ein vergleichbares Verzeichnis geführt hat, und auch keine der übrigen Anforderungen dieses Anhangs erfüllt.

SZT2)

Ein Bieter (gemeinsamer Bieter) ist untauglich, wenn der Wirtschaftsteilnehmer, der im Rahmen seiner Ausführung Aufgaben wahrnimmt, nicht auf der Liste der nationalen Kammer der Betriebe steht, für die die Arbeiten ausgeführt werden sollen, oder wenn der im Land der Niederlassung ansässige Wirtschaftsteilnehmer nicht registriert ist oder nicht in dem Land, in dem er niedergelassen ist, registriert ist oder nicht bei der Zulassung, dem Zeugnis oder der Organisation des Landes der Niederlassung registriert ist.

Für den Nachweis der Kompetenz gilt das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. 65 § (6) – (7); (9); Artikel 3 Absatz 11 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 69 § § (11) – 11a gilt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In Bezug auf die Erfüllung der Förderkriterien enthielt das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen die Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. 67 Eine Erklärung gemäß § (1) – (3) des Angebots vorzulegen; Der öffentliche Auftraggeber verlangt keine detaillierten Angaben in Teil IV des Formblatts, es reicht aus, einen Teil IV-DiAlpha auszufüllen.

Die Bieter, die zur Vorlage einer Bescheinigung aufgefordert werden, sollten die Einhaltung der Förderkriterien wie folgt belegen: 69 Vorbehaltlich der Abschnitte (4) und (6):

P1)

An einen Bieter („Bieter“) anzubinden – Regierungserlass 19 Die ordnungsgemäß unterzeichnete Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, vom Gegenstand der Ausschreibung (Bau und/oder Bau, einschließlich Bau und/oder Planung von Eisenbahnen und/oder Planung) aus dem Gegenstand der Ausschreibung, und zwar ohne Mehrwertsteuer, und zwar ohne Angabe des Datums, an dem der Bieter seinen Sitz hatte oder in dem er seine Tätigkeit aufnahm, falls diese Daten verfügbar sind.

(P1) gilt für ein Eignungskriterium 19 § (3); Paragraphen (6) – (7) und (10) des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen Artikel 65 Absatz 6 – (8) und (11) – (12) und 69. Es gilt Abschnitt 11 Buchstabe a.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

P1)

Der Bieter (gemeinsame Bieter), wenn der Umsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung in den letzten drei Geschäftsjahren vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (Eisenbahnausbau im Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Bau von Eisenbahnen und/oder Entwurf und/oder Entwurf) ohne Mehrwertsteuer weniger als 25 000 000 000 HUF (ohne MwSt.) betrug.

Die gemeinsamen Bieter können die unter Punkt (P1) genannte Voraussetzung erfüllen.

Punkt II.2.4) Fortsetzung (Zeichengrenze):

Es ist nicht zulässig, dass der zu implementierende technische Inhalt angesichts der kombinierten Behandlung jedes Sektors und/oder der einheitlichen technischen Anforderungen für das Inverkehrbringen nicht in Lose unterteilt werden kann.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In Bezug auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit wurde das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Public Procurement Act) in das EESA aufgenommen. 67 Eine Erklärung gemäß § (1) – (3) des Angebots vorzulegen; Der öffentliche Auftraggeber verlangt keine detaillierten Angaben in Teil IV des Formblatts, es reicht aus, einen Teil IV-DiAlpha auszufüllen.

Die Bieter, die zur Vorlage einer Bescheinigung aufgefordert werden, sollten die Einhaltung der Förderkriterien wie folgt belegen: 69 Vorbehaltlich der Abschnitte (4) und (6):

M1)

Regierungserlass 21 Eine Beschreibung der in 8 Jahren ab dem Tag des Versands der Bekanntmachung (im Folgenden „UZ“) durchgeführten Referenzarbeiten und 22 Abschnitt 6 (3) ist zumindest auf der Grundlage folgender Kriterien zu begründen:

Gegenstand der Arbeiten,

Menge der Arbeiten,

Anspruch auf Vergütung im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Vergütung,

Lieferfrist (Beginn und Ende des Zeitraums, Detail Jahr/Monat/Tag),

Den Erfüllungsort,

— Datum der erfolgreichen Abnahme der technischen Übergabe,

Name des Vertragspartners sowie Name und Telefonnummer des Auskunftgebers;

Eine Erklärung, ob die Leistung in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und dem Vertrag ausgeführt wurde.

Kann die Referenzbescheinigung nicht ausgestellt werden, so erkennt der öffentliche Auftraggeber die Referenzbescheinigung für alle im Zusammenhang mit den beschriebenen Bauleistungen beschriebenen Bauleistungen im Verhältnis zu dem Bieter, der die Bescheinigung vorgelegt hat, in Bezug auf die beschriebenen Arbeiten an.

Die Referenzarbeit gilt innerhalb von 8 Jahren nach dem Tag der Entsendung der Mission und, wenn der Liefertermin (erfolgreiche Übergabe) innerhalb dieses Zeitraums fällt, innerhalb eines Zeitraums von höchstens 11 Jahren (FR: 21 (Art. 2a)).

M2)

Regierungserlass 21 Nach Abschnitt 4 (2) (b) werden Berufsangehörige, insbesondere diejenigen, die für die Qualitätskontrolle zuständig sind, namentlich genannt, ihre Qualifikation, ihre Berufserfahrung, die an der Leistung beteiligt werden möchten, sowie die folgenden Dokumente:

Ein unterzeichneter Lebenslauf und eine Erklärung zur Verfügbarkeit;

Nachweis von Qualifikationen und Qualifikationen.

Der Lebenslauf sollte Daten enthalten, die für die Bewertung der Erfahrung relevant sind (Arbeiten, Aufgaben, Aufgaben, Beschreibung der Tätigkeiten, Beginn und Ende der Tätigkeit (Jahr, Monat), mit denen zum Zeitpunkt des Angebots eine Beschäftigung oder sonstige Beschäftigung ausgeübt wurde).

Die zuständige Behörde überprüft die Existenz der Einarbeitungszeit auf der Grundlage des Lebenslaufs; parallele Zeiträume werden nur einmal berücksichtigt.

Wenn der Techniker zum Zeitpunkt des Angebots im Verzeichnis der Rechtsanwälte zum Zeitpunkt des Angebots eingetragen ist und die Nummer des Firmennamens in der Anwaltskammer angegeben ist, muss die Voraussetzung für die Aufnahme in den Vertrag von der zuständigen Behörde bescheinigt werden; in diesem Fall ist die Qualifikation einer Qualifikation und die Hinzufügung eines Qualifikationsdokuments für den Abschluss des Vertrags nicht erforderlich (in diesem Fall ist eine Berufserfahrung als Berufserfahrung erforderlich).

Die Angabe „oder gleichwertiger Art“ in Bezug auf die erforderliche Qualifikation, die Beihilfevoraussetzungen sind in jedem Fall zu verstehen; der Nachweis der Gleichwertigkeit ist eine Verpflichtung und Verantwortung des Bieters. Es ist Aufgabe und Verantwortung des Bieters, die Gleichwertigkeit seiner Tätigkeiten im Ausland nachzuweisen.

M3)

Regierungserlass 21 Im Einklang mit Abschnitt 4 (2) (h) fügt AT eine schriftliche Erklärung des Beteiligten mit einer Beschreibung der für den Abschluss zur Verfügung stehenden Mittel, Ausrüstung und technischen Ausrüstung bei.

Für den Nachweis der Kompetenz gilt das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. ARTIKEL 65 ABSATZ 6 – (7) (9) und (11), 69. Abschnitt 11 Buchstabe a und die Haushaltsordnung 21 Abschnitt 2 (22a) (b). § (5) und 24. § (1) – (2) – (5) und.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

M1)

Der Bieter (gemeinsamer Auftragnehmer) ist für die Ausführung des Auftrags nicht geeignet, wenn er/sie für einen Zeitraum von 8 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des AF, nicht den folgenden abgeschlossenen Vertrag (durch Empfang einer erfolgreichen technischen Übergabe geschlossen) hat, der den Anforderungen entspricht. 22 Abschnitt 2 (3) Folgende Referenzen müssen akzeptiert werden:

(a) mindestens 18 Gleiskilometer offener Strecken und/oder Gleisketten, mit und ohne Aufbau

B) Ersatz oder Einbau von mindestens 26 Gruppen, davon mindestens 12 im selben Bahnhof

C) Umbau von mindestens 1 vom Betrieb abhängigen Stellwerken mit hohem Stationsbedarf.

In der Großregion versteht der öffentliche Auftraggeber mindestens vier Züge, die für den Empfang von Zügen zu verwenden sind. Bei der Änderung des Signalsystems wurde eine Änderung mindestens einer Gleisstrecke geändert.

Die vorgelegten Nachweise werden vom öffentlichen Auftraggeber akzeptiert, sofern sie auf einem „nationalen Bahnnetz“ (OVP) durchgeführt wurden. Der öffentliche Auftraggeber verwendet den Begriff „OVP“ im Sinne von Section 2005 (2) des Gesetzes CLXXXIII von 2.16 über den Eisenbahnverkehr.

Zwischen Referenzen sind Überschneidungen zulässig, sofern sie die Mindestkriterien für die Eignung erfüllen.

M2)

Der Bieter (gemeinsamer Auftragnehmer) ist für die Ausführung des Vertrags ungeeignet, wenn er nicht mindestens folgende Sachverständige (die in die Auftragsausführung einbezogen werden sollen) hat:

Der wichtigste Projektleiter (Projektleiter) ist 1 und ist 266/2013 (VII. (11) 266 (KR) muss über die für den Erwerb eines MV-KÉ erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen und hat mindestens 36 Monate Zeit für die Verwaltung des Eisenbahnbauprojekts in einem OVP.

B) 1 für die Ausführung der wichtigsten Straßenbauarbeiten mit Bildung/Ausbildung und Berufserfahrung für den Erwerb von MV-KÉ 266 FR und einer mindestens 24-monatigen Berufserfahrung auf einer Baustelle

C) 1 für die Durchführung der Umwandlung bestehender Versicherungsprodukte, die mindestens 266 Monate Berufserfahrung mit der Ausbildung/Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen müssen, die erforderlich sind, um eine VV-VV von 24 HO und eine mindestens monatige Berufserfahrung im Bau oder Umbau von Bahnhofssignalanlagen zu erhalten.

Ein/e Berufsangehörige kann nur für eine Position benannt werden.

Zwischen der Berufserfahrung, die für die Erlangung eines bestimmten Anspruchs erforderlich ist, und der „Berufserfahrung“ ist eine Überschneidung zulässig.

Beim Projektleiter versteht der öffentliche Auftraggeber den professionellen Verantwortlichen für die Erreichung der Projektziele, der die vollständige Umsetzung des Projekts abdeckt und die Arbeit des/der Projektbetreuer (s) leitet.

M3)

Der Bieter (common at) ist nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen, wenn er/sie nicht mindestens über folgende Mittel, Vereinbarungen und technische Ausrüstung für die Ausführung der Arbeiten verfügt:

1 schienengebundene Gleismesseinrichtungen (Eisenbahnsteuergeräte, Montagerahmen und Stabilisator) min. 400 vm/h in Kraft;

1 Beteiligung: mind. 300 kW Motornennleistung;

1 mobile, elektrische Widerstandsschweißmaschinen.

Solche Eignungskriterien können auch von gemeinsamen Bietern erfüllt werden und dürfen nur im Einklang mit der Möglichkeit einer gemeinsamen Erfüllung individuell auf die Wirtschaftsteilnehmer angewandt werden, wenn sie eines dieser Kriterien erfüllen (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). 65 (Art. 1 (6)).

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Währung der Antragstellung, Vertrag, Rechnungsstellung und Zahlung: IN HUF.

Nach Erfüllung des Vertrags erfolgt die Zahlung unter Bezugnahme auf das Dekret Nr. 322/2015 (X.30). Die Abschnitte 32/B und des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. 135 § (1) – (6), (11) – (12) des Civil Code Act. 6: 130 (1) – (2) und nach Angaben der EO unter Berücksichtigung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. 27/A. Marge: 1,5 %

Geplante Finanzierungsquelle: inländische Nachfinanzierung.

Höhe des Vorschusses: 20 %, die bei der gewählten Wahl auf eine der folgenden Weisen geltend gemacht werden können: Zwischengeschaltete Stelle LF 135 Für den Teil, der den Betrag von 5 % des im Vertrag enthaltenen Gesamtgehalts überschreitet, mit Ausnahme der Rücklage und der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 2 Absatz 7 – (8) des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. 134 Vorbehaltlich der Bereitstellung einer der in Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a genannten Wertpapiere – oder ohne Sicherheitsleistung.

Andere unterliegen der Eintragung unter Nummer 4.3 (Zeichensatz).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Ungarisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2019
Ortszeit: 13:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Auftraggeber 68 Und 424/2017. XII. Regierungserlass Nr. 19 vom 15 Die Kommission wendet die Absätze (2) – (3) dieses Artikels an.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1 Dokumente über die Vergabe öffentlicher Aufträge (im Folgenden „Dokumente über das öffentliche Beschaffungswesen“) sind auf elektronischem Wege direkt und kostenlos unter der in Nummer I.3 genannten Adresse kostenlos und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Registrierung im EKR-System ist eine Voraussetzung für die Beantragung eines vertieften Verfahrens.

Angesichts der Tatsache, dass eine Datei mit bis zu 25 MB im EKR-System hochgeladen wird, hat der öffentliche Auftraggeber Kd bis zu 7 MB mit 25-Reißverschlussprogrammen gekürzt. Die hochgeladenen Dateien werden gebeten, in einen Ordner zu laden und in 7 Reißverschlussprogramme aufzugliedern, die kostenlos verfügbar sind: richtige Taste – 7-zip – Gliederung der Dateien... Ein 7-zip-Programm kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.7-zip.org/

2 Die Ausschreibungssicherheit beträgt 30 000 000 HUF, die durch das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Public Procurement Act) erfüllt werden können Gemäß § 54 (2). Wenn der Bieter beabsichtigt, die Bietungsgarantie zu erbringen, ist dies für das Zahlungskonto Nr. 10300002-20609931-49020322 bei der MKB Bank des öffentlichen Auftraggebers erforderlich; Demonstration: eine einfache Kopie des Bankscheins (Übertragungsbescheinigung, Kontoauszug). Zusätzliche Informationen in KD.

3 Der Zuschlag muss das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen enthalten. Die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und in der KKD festgelegte Erklärung gemäß Abschnitt 66 (6) (einschließlich der Erklärung) und alle Unterlagen (Formulare, Erklärungen/Bescheinigungen, die elektronisch beizulegen sind). In Verbindung mit dem Angebot verweist der öffentliche Auftraggeber ausdrücklich auf das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Artikel 41

4 Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Anforderung, dass die in Nummer M1.3 dieser Aufforderung genannten Berufsangehörigen, die unter Nummer M2 dieser Ausschreibung aufgeführt sind, in die Liste der gemäß diesem Buchstaben benannten zuständigen Stellen aufgenommen werden müssen, die während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten ist: Professionelle MV-KÉ (a) und (B) professional mV-KÉ; Fachkraft: VV-VV.

5 Das Angebot ist Teil des Angebots, das aus der Preisaufstellung besteht.

6 Auftraggeber Die Beschränkung nach § 71 (6) auf der Grundlage von Artikel 71 nicht anwendet.

7 Auftraggeber Es gilt Abschnitt 75 (2) (e).

8 Der Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (1) eine Versicherung (1,75 Mrd. HUF jährlich; 1 Mrd. HUF je Schadensereignis); (2) eine Haftpflichtversicherung (200 Mio. EUR/Jahr); 100 Mio. EUR pro Schadensfall) gemäß KD.

9 Dieses Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist an Bedingungen geknüpft [vgl. Kbt. Abschnitt 53 (6)] wird aufgenommen. Der öffentliche Auftraggeber betrachtet den Erhalt eines Antrags auf Beihilfe, der nicht akzeptiert wird oder geringer ist als der Antrag des Antragstellers, als einen Umstand anzunehmen, für den er das Verfahren für unwirksam erklären kann, was die Voraussetzung dafür ist, dass das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nicht gilt. Nach Artikel 135 Absatz 12 gilt das Inkrafttreten des Vertrags als aufschiebende Bedingung.

10 Schließt öffentliche Auftraggeber aus dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen aus, Gemäß Artikel 35 Absatz 8 die Gründung einer Projektgesellschaft.

11 Der öffentliche Auftraggeber legte die Bedingungen und Bescheinigungen für die Eignung von Bietern im Vergleich zu den offiziellen Listen qualifizierter Anbieter genauer fest.

12 Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bereitstellung greifbarer Arbeiten eine unteilbare Dienstleistung darstellt.

13 Die in Punkt II.2.7 genannte Frist darf nicht später als 31.12.2021 sein, d. h. es handelt sich um eine vertragliche Frist, aber wenn die EO, die die Quelle des Projekts bereitstellt, im Hinblick auf die endgültige Frist geändert wird, beträgt die Vorlaufzeit 24 Monate.

14 Der öffentliche Auftraggeber hat 2 Tage in 60 Monaten erreicht, insbesondere unter Ziffer IV.2.6.

15 Zuständiger Berater für das öffentliche Beschaffungswesen: Sándor Szterényi, Registernummer: 00159

16 In dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und in Angelegenheiten, die nicht von der KSE erfasst werden, gilt das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (insbesondere 424/2017 über die detaillierten Vorschriften für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge). XII. Regierungserlass Nr. 19) und die Bestimmungen des ungarischen Rechts. Die Bekanntmachung wird auf der Grundlage der Richtlinie 2014/25/EU über das öffentliche Beschaffungswesen veröffentlicht.

17 In Bezug auf Punkt VI.3) enthält der Mehr-KD- unter Berücksichtigung der Regeln für das Ausfuellen des Systems des Systems der Versenkung (Anzahl der Zeichen) zusätzliche Anforderungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
Riadó u. 5.
Budapest
1026
Ungarn
Telefon: +36 18828592
E-Mail: dontobizottsag@kt.hu
Fax: +36 18828593
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zwischengeschaltete Stelle LF 148 Des Europäischen Parlaments und des Rates.

Punkt III.2.2):

Nebenpflichten zur Sicherstellung des Vertrags: die Nichterfüllung oder der Verzicht auf die Erfüllung ihrer Aufgaben; Rückzahlung, Garantie, vorzeitige Rückzahlung, Gewährleistung, 36 Monate (gerechnet ab dem erfolgreichen Abschluss des Projekts); die Einzelheiten und Einzelheiten zu den wichtigsten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den öffentlichen Texten enthalten (insbesondere Band 2) (Leistung, für Garantien zuständiges Mitglied der Kommission: Nettovergütung. 5 %).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
Riadó u. 5.
Budapest
1026
Ungarn
Telefon: +36 18828592
E-Mail: dontobizottsag@kt.hu
Fax: +36 18828593
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2019