6.1.1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklä-rungen einzureichen:
• Gewerbeanmeldung
• Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handels-kammer oder
ein Auszug aus der Handwerksrolle)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steu-ersachen
• qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
6.1.2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und
fakultative Ausschlussgründe
6.1.3. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. (nur bei EU-weiten Vergabeverfahren)
6.1.4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).
6.1.5. Erklärung gemäß § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur
Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären.
Sämtliche Eignungsnachwiese sind auch durch alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle evtl. Nachunternehmer zu erbringen.