— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, der Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Davon muss mindestens eine Referenz folgendes beinhalten:
Mehrjährige Erfahrung mit dem Betrieb einer Übernachtungsstelle für obdachlose junge Menschen inklusive sozialer Betreuung unter Berücksichtigung lokaler Netzwerke, wünschenswert mit einer fachlichen Schnittstelle zur Jugendhilfe.
— Nachweis über die Qualifikation der vorgesehenen Fachkräfte,
— ggf. Konzepte zur Gestaltung des Zugangs zur Zielgruppe einschließlich der Regelung der Erreichbarkeit der Unterkunft, falls sich die Unterkunft nicht zentrumsnah befinden sollte,
— Nachweis über eine lange und umfangreiche Erfahrung mit jungen Obdachlosen,
— Aufzeigen der geplanten Methodik bezogen auf die Zielgruppe,
— Nachweise und Auflistung der Vernetzungen mit Dortmunder Akteuren in Bezug auf junge Wohnungslose,
— Nachweis über die Tarifbindung des eingesetzten Personals,
— Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind,
— Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Eignungsnachweise der verschiedenen Berufsgruppen:
Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt oder – bei einem anderen Studienschwerpunkt – mit vergleichbarer Befähigung auf Grund der bisherigen beruflichen Erfahrungen (Bachelor of soziale Arbeit)
— Leitungserfahrung einer Einrichtung,
— Allgemeine Kenntnisse im Ordnungs- und Sozialleistungsrecht sowie Grundkenntnisse in den Bereichen Arbeitsrecht und Praxis der allgemeinen Verwaltung,
— Erfahrung in selbständiger Personalführung.
Soziale Arbeit:
— Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbare Ausbildung,
— Mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Arbeit mit obdachlosen jungen Erwachsenen,
— Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung und angrenzenden Rechtsbereichen,
— Kenntnisse über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, insbesondere der Sozialhilfeträger,
— Methodenkompetenz in der Betreuung des beschriebenen Klientel.