03.01 Aufsichtsperson: Nachweis einer elektrotechnischen Fachkraft (mind. staatlich geprüfter Techniker / Zeugnis) oder gleichwertige Qualifikation, Musskriterium
03.02 Zertifikat als Fachbetrieb nach § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen) mit der verantwortlichen Person. Die Zertifizierung muss auf die Tätigkeit „Rückbau bzw. Demontage von unterirdischen Öl- und Massekabelanlagen“ lauten oder gleichwertige Qualifikation (nur Los 1, Projektteil 1.1), Musskriterium
03.03 Nachweis Fachbetrieb nach WHG oder gleichwertige Qualifikation (ein gültiger Nachweis ist in deutscher Sprache einzureichen), Musskriterium
03.04 Oberflächenwiederherstellung Eignung gemäß Auflagen SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum:
- ausreichendes, für die Ausführung von Straßenbauarbeiten zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und zur Verfügung stehendes Personal, Musskriterium
- Eintragungen in das Berufsregister Straßenbauhandwerk des Firmensitzes oder Wohnsitzes, Musskriterium
- 3 vergleichbare Referenzen für Straßenbauarbeiten aus den letzten 3 Geschäftsjahren", Musskriterium
03.05 zwei vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Referenzen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe der Baumaßnahme, des Auftraggebers, des geleisteten Bauumfangs, der Bauzeit und der Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte., Gewichtung 90,00 %, Wertung:
0 Punkte: keine Angabe oder keine vergleichbare Referenz
1 Punkt: allgemeine Liste über ähnliche Referenzen
2 Punkte: eine vergleichbare Referenz
3 Punkte: zwei vergleichbare Referenzen
03.06a Referenzen Einbau Flüssigboden: Zum Nachweis der Eignung zum Umgang mit Flüssigboden sind drei Referenzen der letzten 2 Geschäftsjahre über den Einbau von Flüssigboden einzureichen. Musskriterium oder:
03.06b Besitzt der Bewerber noch keine Erfahrung im Umgang und den Einbau von Flüssigboden, ist im Auftragsfall der fachgerechte Umgang und Einbau mittels Eigenüberwachung durch einen qualifizierten Fachplaner für Flüssigbodenbauweise zu betreuen, kontrollieren und dokumentieren. Die Qualifikation des Fachplaners ist hierbei mit prüfbaren Unterlagen nachzuweisen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Mit dem Teilnahmeantrag dafür ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, dass im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung ein Vertrag zur Gütesicherung mit einem nach den genannten Anforderungen qualifizierten Fachplaner abgeschlossen wird und neben der fachlichen Einweisung und Anleitung die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend der Anforderung durch diesen Fachmann und von den eingewiesenen Mitarbeitern durchführt werden. Musskriterium als Alternative zu 03.06a
zu 03.06a und b: Die Qualifikationsnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Von ausländischen Bewerbern sind gleichwertige Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen können diesen Nachweis auch durch Angabe der Präqualifikationsnummer führen, sofern diese Unterlagen dort vollständig hinterlegt sind.
Werden für geforderte Zertifizierungen Nachunternehmen herangezogen, so ist mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung dieses Nachunternehmens mit einzureichen, dass im Auftragsfall dieses Nachunternehmen die hierfür zugrundeliegende Teilleistung erbringt.