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Bauleistung - 483887-2023

09/08/2023    S152

Deutschland-Frankfurt am Main: Fahrleitungsbauarbeiten

2023/S 152-483887

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam - Riese - Str. 11 - 13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kirschner, Ralf
E-Mail: Ralf.RA.Kirschner@deutschebahn.com
Telefon: +49 8913085615
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung:

Tutzing

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/04/2022
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 079-213741

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI55824
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung:

Tutzing

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/04/2022
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

17 - Durch die Beweissicherung am denkmalgeschützten lokschuppen in Benediktbeuern sind RIsse entdeckt worden. Um eine

Vergrößerung durch die Baumaßnahmen auszuschließen soll ein RIssmonitoring durchgeführt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Durch Hinweise der Gemeinde Bernried an der Strecke 5453 wurde das Projektteam darauf hingewiesen, dass sichdenkmalgeschützte Gebäude in unmittelbarer Nähe zu dem Bauvorhaben befinden. Bei dem Gebäude handelt es sich umeinen alten Lokschuppen, der durch die Gemeinde einer Beweissicherung in Form eines Rissmonitorings zugeführt werdensoll. Da dieser Wunsch der Gemeinde nicht vorher geäußert wurde konnte das Rissmonitoring nicht eingeplant werden.DieVermeidung von Beschädigungen umliegender Bauwerke ist Bestandteil des Bauvertrags und muss vom AN sichergestelltwerden.

VII.2.3)Preiserhöhung