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Dienstleistungen - 487039-2017

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06/12/2017    S234

Deutschland-Heilbad Heiligenstadt: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2017/S 234-487039

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Eichsfeld
Postanschrift: Leinegasse 11
Ort: Heilbad Heiligenstadt
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Mähler
E-Mail: wirtschaftsreferat@kreis-eic.de
Telefon: +49 3606/650-1081
Fax: +49 3606/650-9021

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-eic.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleitungsauftrages über Busverkehrsleistungen für den Straßenpersonennahverkehr im Landkreis Eichsfeld einschließlich abgehender Linien nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an einen internen Betreiber.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Dienstleistungskategorie Nr T-99: Sonstige Beförderungsdienste
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Eichsfeld sowie einzelne Verkehrsleistungen auf den abgehenden Linien in die benachbarten Landkreise

NUTS-Code DEG06 Eichsfeld

II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum 1.3.2020 eine Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten für die Regionalbus-, Express-, Stadtbus- und Rufbuslinien im Landkreis Eichsfeld und auf abgehenden Linien in die benachbarten Landkreise als Gesamtleistung in einem „integrierten Gesamtnetz“ vorzunehmen.
Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien erfasst:
Produkt Linie Linienführung:
ExpressBus:
1 Duderstadt – Worbis – Leinefelde – Dingelstädt,
6 Dingelstädt – Geisleden – Heiligenstadt,
26 Weißenborn – Großbodungen – Worbis – Leinefelde.
Stadtbus:
A Th.-Storm-Str. – Rathaus – Brüsseler Str./Hotel am Vitalpark (Ringlinie),
B Dingelstädter Str. – Rathaus – Friedhof,
40 Leinefelde – Worbis.
Regionalbus:
2 Glasehausen – Günterode – Siemerode – Mengelrode – Heiligenstadt,
3 Glasehausen – Günterode – Steinbach – Bodenrode – Heiligenstadt,
4 Leinefelde – Heiligenstadt,
5 Flinsberg – Heuthen – Heiligenstadt (nur an Schultagen),
7 Effelder – Wachstedt – Heiligenstadt,
8 Döringsdorf – Geismar – Ershausen – Heiligenstadt,
9 Kella – Ershausen – Rüstungen – Heiligenstadt,
10 Kella – Geismar – Lengenfeld/Stein,
11 Schwobfeld – Krombach – Ershausen – Lengenfeld/Stein,
12 Kalteneber – Lutter – Rengelrode – Heiligenstadt,
13 Bad Sooden-Allendorf – Wüstheuterode – Heiligenstadt,
14 Arenshausen – Gerbershausen – Lindewerra,
15 Schönhagen/Steinheuterode – Uder – Heiligenstadt,
16 Bornhagen – Arenshausen – Rustenfelde – Heiligenstadt,
20 Ecklingerode – Teistungen – Heiligenstadt,
21 Ecklingerode – Brehme – Ferna – Worbis – Leinefelde,
22 Weilrode – Weißenborn – Jützenbach – Worbis – Leinefelde,
23 Weißenborn – Holungen – Kaltohmfeld – Worbis,
24 Weißenborn – Stöckey – Großbodungen,
25 Duderstadt – Ecklingerode – Großbodungen,
28 Bernterode/Buhla – Worbis/Gernrode – Leinefelde,
30 Gerterode – Niederorschel – Leinefelde,
31 Vollenborn – Niederorschel – Leinefelde/Worbis,
32 Vollenborn – Niederorschel – Reifenstein – Leinefelde,
34 Hüpstedt – Dingelstädt (nur an Schultagen),
35 Zella – Helmsdorf – Dingelstädt,
36 Bickenriede – Büttstedt – Dingelstädt,
37 Lengenfeld/Stein – Geismar/Großbartloff – Dingelstädt,
38 Neuendorf/Böseckendorf – Teistungen – Hundeshagen/Ferna – Leinefelde/Worbis,
RufBus:
27 Bleicherode – Buhla – Worbis,
35A Dingelstädt – Silberhausen Bahnhof.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach dem genehmigten Fahrplan, der ab dem 10.12.2017 gültig ist, gerundet auf etwa 3 350 000 Fahrplankilometer im Jahr. Darüber hinaus sind Sonder- und Veranstaltungsverkehre im Rahmen des Genuss- und Wanderbusses in einer Größenordnung von ca. 2 500 Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen.

Nähere Einzelheiten zu den Verkehrsdiensten sind dem Dokument „Vergabe von Verkehrsleistungen im Straßenpersonennahverkehr – Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung des Landkreises Eichsfeld“ (vgl. Abschnitt VI.1) zu entnehmen. Grundlage für die Angaben in diesem Dokument bildet der jeweils aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Eichsfeld (zuletzt fortgeschrieben in 2017) http://www.kreis-eic.de/nahverkehrsplan.html

Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine Laufzeit die Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten gleich welcher Art im gesamten von ihm abgedeckten Verkehrsgebiet. Der öffentliche Dienstleitungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den jeweils geltenden Nahverkehrsplan anzupassen ist. Es können sich daher später Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Verbesserung des Qualitätsstandards und sonstigen Anforderungen ergeben. Es können auch neue Linien hinzukommen oder derzeit bestehende Linien wegfallen. Verknüpfungen der Linien infolge von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die Nachfrageentwicklung anders festgelegt, Bedienzeiten und Takte verändert werden usw. Die im Rahmen dieser Vorabbekanntmachung angegebene Verkehrsmenge (vgl. Abschnitt II.2) kann sich nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz verändern. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetzt wird auf die Ausführung unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Anteil unter Beachtung des Gebots der Selbsterbringung. Die Vergabe von Unteraufträgen ist zulässig. Der Betreiber ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, den überwiegenden Teil der insgesamt aufgrund des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu erbringenden öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Öffentliche Personenverkehrsleistung: etwa 3 350 000 Fahrplankilometer pro Jahr
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 3350000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.3.2020
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Siehe Hinweise unter VI.1)
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem Betreiber soll ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Geschützt sind alle Verkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Einzelheiten regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer, transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den betreffenden Diensten stehend gelten).: Gemäß Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag mit der Anforderung verbunden sein, dass die Tariftreue in der Entlohnung entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben im Freistaat Thüringen angewendet wird.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Wesentliche Anforderungen ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1.C).
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Wesentliche Anforderungen ergeben sich aus dem ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1.C).
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Name und Anschrift des gewählten Betreibers

Offizielle Bezeichnung: EW Bus GmbH
Postanschrift: Abbestraße 8
Ort: Leinefelde-Worbis
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Telefon: +49 3605/51520
Fax: +49 3605/515222
Internet-Adresse: https://www.eichsfeldwerke.de/bus/

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG).
Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird durch die vorliegende Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 1.3.2020 aufzunehmen. Die derzeit bestehenden Liniengenehmigungen laufen am 29.2.2020 aus bzw. werden bis dahin beendet;
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der Verkehrsleistungen im Straßenpersonennahverkehr des Landkreises Eichsfeld (einschließlich abgehender Linienabschnitte in die Gebiete benachbarter Gebietskörperschaften) ist als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG beabsichtigt. Die Verkehrsleistungen (einschließlich abgehender Linienabschnitte in die Gebiete benachbarter Gebietskörperschaften) stellen ein integriertes Gesamtnetz dar, dessen einzelne Verkehrsleistungen verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe VI.1.B), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Eigenwirtschaftliche Anträge, durch die einzelne Linien oder ein Teilnetz aus dem vorhandenen und im Nahverkehrsplan beschriebenen Verkehrsnetz herausgelöst würden, sind außerdem nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. d) PBefG zu versagen;
C. Anforderungen

Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in dem Dokument „Vergabe von Verkehrsleistungen im Straßenpersonennahverkehr – Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung des Landkreises Eichsfeld“ zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe VI.1.A und B.), d. h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) ist als Download abrufbar unter (http://www.kreis-eic.de/nahverkehrsplan.html).

Im Übrigen gelten insbesondere bei der Weiterentwicklung und Änderung des ÖPNV-Angebots ergänzend die Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans. Der derzeitige Nahverkehrsplan ist abrufbar unter (http://www.kreis-eic.de/nahverkehrsplan.html).

Zur Absicherung der verbindlichen Zusicherung erwartet die zuständige Behörde von einem eigenwirtschaftlichen Antragsteller, dass er einen Qualitätssicherungsvertrag mit der zuständigen Behörde abschließt, der der zuständigen Behörde einen eigenen justiziablen und sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der in der Vorabbekanntmachung definierten Anforderungen verschafft (vgl. dazu bei Ziff. 6 des ergänzenden Dokuments). Nach Auffassung der zuständigen Behörde ist der Abschluss eines Qualitätssicherungsvertrags bei der Wertung eigenwirtschaftlicher Anträge nach Maßgabe von § 13 Abs. 2b PBefG zu berücksichtigen.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361 / 57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx

VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind beim Auftraggeber zu rügen (§ 8a Abs. 7 PBefG i. V. mit § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge vom Auftraggeber nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers hierüber ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 8a Abs. 7 PBefG i. V. mit § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird ergänzend auf § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB hingewiesen. Danach tritt die Unwirksamkeit des Auftrages nicht ein, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Binnen dieser Frist muss im Nachprüfungsverfahren vor der unter VI.2.1 genannten Stelle geltend gemacht worden sein, warum eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union unzulässig sein soll.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.12.2017