- Qualifikation eines Fachplaners mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung für Gebäude gem. § 55 HOAI:
o teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur berechtigt und Mitglied einer Ingenieurkammer in Deutschland sind, oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach §§ 12-14 NIngG (auswärtiger beratender Ingenieur) und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben, oder
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie, oder
den Nachweis eines Abschlusses eines technisch-naturwissenschaftlichen Studiums erbringen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung über vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können.
o ferner sind teilnahmeberechtigt juristische Personen, die
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen,