Dienstleistungen - 497590-2018

10/11/2018    S217

Deutschland-Berlin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2018/S 217-497590

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: 1. Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz; 2. Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
E-Mail: thomas.dill@vbb.de
Telefon: +49 30/25414500
Fax: +49 30/25414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbb.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wettbewerbliche Vergabe von Beschaffung und Instandhaltung von Neufahrzeugen sowie Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Berliner S-Bahn.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Hauptort der Ausführung:

Teilnetze Stadtbahn und Nord/Süd der Berliner S-Bahn.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und der fahrplanmäßige Betrieb auf den Teilnetzen Stadtbahn (Los 1) und Nord-Süd (Los 2) der gleichstrombetriebenen Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Lose 1 und 2 werden jeweils in die Fachlose „Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung“ (Fachlos A) und „Betrieb nebst damit zusammenhängenden Dienstleistungen“ (Fachlos B) aufgeteilt. Es werden sodann in beiden Losen sowohl Gesamtangebote für beide Fachlose (Los 1: A/B; Los 2: A/B) als auch Angebote allein auf einzelne Fachlose und losübergreifend auf beide Fachlose (Fachlos A/A und Fachlos B/B) zugelassen. Ebenfalls zugelassen wird ein Gesamtangebot auf alle Leistungen in den Losen 1 und 2. Eine Loslimitierung erfolgt nicht.

Informationen zu den Betriebsleistungen auf den Teilnetzen

Teilnetz Stadtbahn (Los 1)

Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 21.9.2026 und dem 1.12.2031 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:

21.9.2026: Mit Vorserienfahrzeugen sind fahrplanmäßige Leistungen im Bedienungsraum der nachfolgend benannten Linien zu erbringen. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen;

29.5.2028: S9 (Flughafen BER – Spandau);

26.11.2029: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg);

29.7.2030: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);

05.5.2031: S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);

1.12.2031: S3 (Erkner – Spandau).

Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nach derzeitigem Stand der Planung am 20.9.2041. Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von mindestens ca. 14 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: Angebotsausweitung auf der Stadtbahn (Ostbahnhof –Charlottenburg), zusätzliche Linie zum Flughafen BER, S-Bahn-Verlängerung nach Falkensee und Nauen]. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.

Teilnetz Nord/Süd (Los 2)

Die Betriebsaufnahme soll nach derzeitiger Planung gestaffelt zwischen dem 4.3.2030 und dem 13.12.2033 erfolgen. Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst das Teilnetz folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:

4.3.2030: Mit Vorserienfahrzeugen sind fahrplanmäßige Leistungen im Bedienungsraum der nachfolgend benannten Linien zu erbringen. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen;

1.3.2032: S85 (Flughafen BER – Ostkreuz – Hauptbahnhof);

23.8.2032: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Waidmannslust – Hauptbahnhof);

8.3.2033: S2 (Bernau – Blankenfelde);

13.12.2033: S1 (Wannsee – Oranienburg).

Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme, d. h. nach derzeitigem Stand der Planung am 3.3.2045.

Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von mindestens ca. 12 Mio. Zkm p. a.. Geplant sind zusätzliche Verkehrsleistungen mit Veränderungen der zuvor benannten Linien und der Einführung neuer Linien im Bedienungsraum oder mit Bezug zum Bedienungsraum der vorstehend benannten Linien [Beispiele: Bedienung der Neubaustrecke S21 (2. und 3. Bauabschnitt), zusätzliche Linie Buch – Ostring – Grünau, S-Bahn-Verlängerungen nach Stahnsdorf, Velten und Rangsdorf]. Genaue Festlegungen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 21/09/2026
Laufzeit in Monaten: 180

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

(1) Zu I.1) Namen und Anschrift der Auftraggeber: Land Berlin, Adresse, s.o. I.1); Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam; Internetadressen der Auftraggeber: https://www.berlin.de/sen/uvk/; http://www.mil.brandenburg.de.

(2) Zu II.2.4) Hinweise für beide Teilnetze (Los 1 / Los 2):

Leistungsaufwuchs durch zusätzliche Verkehrsleistungen in den beiden Teilnetzen

Die oben bei beiden Teilnetzen erwähnten zusätzlichen Verkehrsleistungen werden nach derzeitiger Planung insgesamt eine Größenordnung von 4 bis 9 Mio. Zkm p. a. haben. Unterschreitungen und Überschreitungen dieser Größenordnung sind aktuell noch vorstellbar. Genauere Festlegungen zum Umfang der zusätzlichen Verkehrsleistungen und zu deren Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden die Vergabeunterlagen enthalten;

(3) Zu II.2.4) Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung

Es werden ausschließlich Neufahrzeuge (Fahrzeuge, die für die Erbringung der hier auftragsgegenständlichen Leistungen hergestellt und beschafft/bereitgestellt werden) zugelassen.

Für das vorab benannte Leistungsvolumen über beide Teilnetze (Los 1/Los 2) von ca. 26 Mio. Zkm p. a. wird nach derzeitiger Planung von einem Fahrzeugbedarf von ca. 500 Viertelzugäquivalenten (VZÄ) ausgegangen. Die Zuordnung der Fahrzeuge auf die Teilnetze erfolgt in den Vergabeunterlagen. Für die erwähnten 9 Mio. Zkm p. a. zusätzlichen Verkehrsleistungen (siehe obige Hinweise zum möglichen Umfang derselben) würde eine Ausweitung des Fahrzeugparks von ca. 190 weiteren VZÄ erforderlich sein. Von diesen 190 VZÄ sind 102 verbindlich zur Beschaffung vorgesehen (Gesamtzahl damit 602 VZÄ). Weitere Prüfungen stehen bis zum Start der Vergabe noch an. Genauere Festlegungen zum Umfang des zusätzlichen Fahrzeugbedarfs und zu dessen Zuordnung auf die beiden Teilnetze werden daher erst die Vergabeunterlagen enthalten.

Die Vergabeunterlagen werden den Eigentumserwerb der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge auf einen oder beide Auftraggeber vorsehen. Dabei wird der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs für fahrplanmäßige Verkehrsleistungen erfolgen. Die Finanzierung wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre nach Eigentumsübergang) entsprechend einem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.

Die Fahrzeuge sind mindestens über die Vertragslaufzeit in Stand zu halten. Nach derzeitiger Planung ist ein Recht der Auftraggeber zur Verlängerung der Instandhaltungsverantwortung des Auftragnehmers für den weiteren Einsatz der vertragsgegenständlichen Fahrzeuge in Folgeverkehrsverträgen vorgesehen. Diese soll so verlängert werden, dass der auf 30 Jahre angesetzte Lebenszyklus der Fahrzeuge abgedeckt wird.

Die Auftraggeber streben an, vorhandene und zum Zwecke der Instandhaltung genutzte Werkstätten und Werkstattflächen auch nach Ende der Vertragslaufzeit für die Zwecke der Instandhaltung der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn nutzbar zu machen. Darüber hinaus wird die Nutzung eines oder mehrerer landeseigener Werkstattstandorte auf Pachtbasis mindestens für notwendige Kapazitätserweiterungen durch den Auftragnehmer angestrebt. Genauere Angaben hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten;

(4) Der Auftragnehmer wird verpflichtet, bei der Ausführung der zu vergebenden Dienstleistungen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden, hierfür mindestens nach den geltenden Entgelttarifen eines in Berlin oder Brandenburg geltenden Tarifvertrages zu entlohnen. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen;

(5) Die Angaben unter II.2.7) betreffen die Dauer der jeweils in den Losen zu vergebenden Verkehrsleistungen, jeweils ab dem Zeitpunkt der ersten Betriebsaufnahme;

(6) Zur Angabe unter IV.1: das Verfahren wird als wettbewerbliche Vergabe durchgeführt.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2018