III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
7. ausgefüllte "Bewerber- / Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Leistungen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegen-steht.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß "Lieferanten-Selbstauskunft zur Qualitätsfähigkeit";
10. Eigenerklärung zur technischen Ausstattung gemäß "Bewerber- /
Bieterselbstauskunft".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten die erfolgreich erbrachte Fertigung, Montage und Lieferung von Funktionseinheiten, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und Erfahrungen auf nachfolgenden Gebieten aufzeigen:
- Erfahrung in der Zerspanungstechnik /Feinmechanik/ Präzisionsmechanik;
- Herstellung von Teilen im Sondermaschinenbau;
- Umgang mit 3D Modellen und Übersetzung in CAD- und CAM-Systemen und der Bearbeitung in 2,3 und 5-Achssystemen;
- Montage von mechanischen und elektrischen Baugruppen nach Baugruppenzeichnungen;
- Erfahrungen im Umgang mit Präzisionsarbeiten beim Drehen, Fräsen, Bohren;
- Erfahrungen mit Oberflächenveredelung (Pulverbeschichten, Passivieren, Eloxieren, Hartanodisieren);
- Erfahrung in der Oberflächenoptimierung (Polieren, Glasperlen- oder Korund-Strahlen);
- Erfahrungen in der Verarbeitung und Umgang mit Feinblechen und Laserzuschnitten;
- Erfahrung in der Dokumentation der Bauteile, z.B. anhand von Messprotokollen.
In Bezug auf die unter Ziff. 9. geforderten Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Am für die Leistungserbringung vorgesehenen Produktionsstandort muss ein Qualitätsmanagement implementiert sein.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.