Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5)Haupttätigkeit(en)Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Natronlauge vom 01.02.2023 bis 31.01.2027
Referenznummer der Bekanntmachung: 1816807-U64
II.1.2)CPV-Code Hauptteil24311521 Natronlauge
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % in folgendem geschätzten Umfang:
Feb. - Dez. 2023 150 Tonnen
Jan. - Dez. 2024 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2025 180 Tonnen
Jan. - Dez. 2026 180 Tonnen
Jan. 2027 15 Tonnen
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird die Rahmenvereinbarung auf der Basis der Eignungskriterien mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Beauftragung des konkreten
Abrufs erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:
01824 Königstein OT Leupoldishain
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vom Auftraggeber wird mit mehreren geeigneten Wirtschaftsteilnehmern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von Natronlauge 25 % +/- 1 % an den Standort Königstein der Wismut GmbH geschlossen. Die Beauftragung des konkreten Abrufs erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber durchzuführenden Miniwettbewerbs. Dazu werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten, in Abhängigkeit der Marktlage und der ihnen verfügbaren Mengen, ein Preisangebot zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung abzugeben. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Preis und der verfügbaren Mengen erhält den Zuschlag für diesen Zeitraum. Der Preis wird für diesen Zeitraum als Festpreis vereinbart.
Die einzelnen Lieferungen in diesem Zeitraum werden mittels Einzelabruf vom Ansprechpartner des Auftraggebers am Lieferort (Wasserbehandlungsanlage) abgerufen.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Natronlauge vom 01.02.2023 bis 31.01.2027
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:16/01/2023
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: UniC GmbH
Ort: Gleina
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20/01/2023