Als finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig gilt ein Bewerber, dessen branchenspezifischer Umsatz (Bereich Schienenfahrzeuge) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 300 Mio. EUR (exkl. USt) beträgt. Besteht das Unternehmen weniger als 3 Jahre, so wird der bisherige kumulierte Umsatz des Unternehmens durch die Anzahl der Monate des Bestandes dividiert und dieses Ergebnis mit dem Faktor 12 multipliziert. Das dadurch errechnete Branchenumsatz-Mittel muss mindestens 300 Mio. EUR betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mindestumsätze in Summe zu erfüllen.
Gleiches gilt für einen Nachunternehmer bzw. ein verbundenes Unternehmen für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit durch diese/n zu substituieren.
Zum Nachweis, dass das hier festgelegte Eignungskriterium erfüllt ist, hat der Bewerber eine formelle Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über den branchenspezifischen Umsatz für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre beizubringen von
— dem Bewerber (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
— dem Nachunternehmer / verbundenen Unternehmen, für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit durch diesen/dieses zu substituieren.
Alternativ zur Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers sind auch entsprechende Urkundenkopien aus dem Jahresabschluss zulässig, sofern sich aus diesen Unterlagen eindeutig die Zugehörigkeit der betreffenden Umsätze zu dem branchenspezifischen Umsatz (Bereich Schienenfahrzeuge) ergibt.
Außerdem ist ein Rating, welches mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt, bestätigt abzugeben:
EULER HERMES BoniCheck: 1 bis 5 oder
Standard & Poors: AAA bis BB- oder
Moodies Aaa bis Ba3 oder
Fitch AAA bis BB-
Zum Nachweis, dass das hier festgelegte Eignungskriterium erfüllt ist, hat der Bewerber eine aktuelle Bonitätsauskunft von einem der oben genannten Ratingagenturen mit dem Nachweis des jeweiligen Mindestratings vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften und bei notwendigen Nachunternehmern, die der Bewerber zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit namhaft macht, muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. aller beteiligten Nachunternehmer die o.g. Ratingkriterien nachweisen. (gem. Ziff. 5.2.2 der Verfahrensbeschreibung Teil 1 – Teilnahmebedingungen).