Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Fahrzeugmanagement Region Frankfurt Rhein Main GmbH (fahma)
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code:
DE71A Main-Taunus-KreisPostleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Torsten Schmidt
E-Mail:
t_schmidt@rmv.deTelefon: +49 6192294612
Fax: +49 6192294665
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.fahma-rheinmain.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen und die Überlassung dieser Fahrzeuge an Betreiber im SPNV und ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pilotversuch autonomes Fahren - Nutzungs- und Servicevertrag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Nutzungs- und Servicevertrags für 2 fahrerlose Shuttle-Fahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt betrifft die Beschaffung von 2 fahrerlosen Shuttle-Fahrzeugen für die Beförderung von Fahrgästen durch die fahma GmbH (fahma). Die fahma ist eine Tochtergesellschaft der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Vor dem Hintergrund aktueller Zukunftsdiskussionen im Bereich Mobilität wurde im RMV beschlossen, die Einsatzmöglichkeiten des autonomen Fahrens im ÖPNV zu untersuchen. Dies soll in Form einer längerfristigen, vertiefenden Pilotierung und einer Roadshow mit verschieden ausgeprägten Testfeldern im gesamten Verbundgebiet erfolgen. Der Pilotversuch hat eine Laufzeit von 3 Jahren und wird wissenschaftlich begleitet.
Mit der Projektierung des Einsatzes von autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Raum sollen Erfahrungen zu technischen und verkehrlichen Herausforderungen ebenso wie zu etwaigen Nutzungshemmnissen gesammelt werden.
Im Rahmen von verschiedenen praxisnahen Testfeldern im städtischen wie im ländlichen Raum sollen die unterschiedlichen Herangehensweisen der Fahrzeugtechnik – insbesondere in Bezug auf die Ortungstechnik aus GPS und 3G/4G, 5G, Akkuleistung, Fahrzeuglänge und Gesamtgewicht – näher betrachtet werden.
Ferner sollen Erkenntnisse aus dem Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Fahrzeug und Strecke sowie des Betriebes genutzt werden, um die Anforderungen an die Fahrzeuge für zukünftige Mobilitätskonzepte genau zu definieren. Für diese Punkte sowie die Einbindung in bestehende Hintergrundsysteme des RMV und der Verkehrsunternehmen ist die Betrachtung der technischen Umsetzung von mehr als einem Fahrzeughersteller erforderlich. Auch möchte die fahma Erkenntnisse aus dem Einsatz der Fahrzeuge für künftige Beschaffungsprojekte gewinnen.
Daher wird die fahma 2 Fahrzeuge des Herstellers Navya beschaffen. Ein Betrieb der Fahrzeuge ist nur unter Nutzung eines Service- und Wartungspaketes des Herstellers möglich. Dazu soll ein entsprechender Vertrag mit Navya geschlossen werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die fahma wird 2 Fahrzeuge des Herstellers Navya nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschaffen. Sie darf in diesem Zusammenhang den Nutzungs- und Servicevertrag nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerbgemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV abschließen. Denn der Betrieb der Fahrzeuge ist nur dann möglich, wenn dazu die entsprechende Nutzung und Serviceverträge mit dem Herstellern abgeschlossen werden. Aus technischen Gründen ist die fahma folglich auf den Abschluss dieser Verträge mit dem Hersteller Navya angewiesen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:12/06/2019
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Navya SA
Postanschrift: 1 rue du docteur Fleury-Papillon
Ort: Villeurbanne
NUTS-Code: FR FRANCE
Postleitzahl: 69100
Land: Frankreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessens des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Nutzungs- und Servicevertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/10/2019