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Lieferungen - 520323-2018

24/11/2018    S227

Deutschland-Berlin: Straßenbahnpersonenwagen

2018/S 227-520323

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Fahrzeuge und Ersatzteile
E-Mail: einkauf.se1@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ted.europa.eu
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 21 Straßenbahnen – (Zweirichtungsfahrzeug lang)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 21 Straßenbahnen (Zweirichtungsfahrzeug lang)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von 21 Straßenbahnen im Zeitraum Juli 2020 – Mai 2021.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der tatsächliche Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Erweiterung des bestehenden FLEXITY-Vertrags von 210 auf 231 Fahrzeuge wird auf § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 142 GWB gestützt.

Es sind zusätzliche Lieferleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren.

Durch das sich seit Veröffentlichung der letzten Ausschreibung zur Beschaffung von Straßenbahnen stärker als prognostiziert entwickelnde Bevölkerungswachstum Berlins in den letzten sowie den kommenden Jahren ergeben sich auf Grund der steigenden Fahrgastzahlen zeitnah erhöhte Anforderungen an die Beförderungskapazitäten im Straßenbahnnetz der BVG. Zur Umsetzung der bundesweit bestehenden ökologischen Ziele sieht das aktuell beschlossene Mobilitätsgesetz des Landes Berlin bis zum Jahr 2030 eine schrittweise Umstellung des ÖPNV auf einen vollständigen Betrieb mit alternativen Antrieben bzw. nicht fossilen Antriebsenergien vor. Eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK).

Zur Umsetzung der o. g. Vorgaben ist unter anderem eine Verlagerung von Beförderungsleistungen vom Bus auf die Straßenbahn vorgesehen. Weiterhin ist eine Verbesserung der Qualitäts- und Bedienungsstandards des ÖPNV zwingend notwendig. Dies erfordert die möglichst kurzfristige Ausweitung eines verlässlichen 10-Minuten-Grundtaktes auf weitere Stadtgebiete.

Die BVG benötigt deswegen weitere Straßenbahnen, die bisher nicht in die Beschaffungsplanung aufgenommen werden konnten, da diese zum Zeitpunkt der bisherigen Ausschreibungen noch nicht bekannt waren.

Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für die BVG verbunden. Der kurzfristig entstehende erweiterte Fahrzeugbedarf kann nur durch einen zusätzlichen Abruf von Straßenbahnen aus dem bestehenden FLEXITY-Vertrag gedeckt werden. Eine Beschaffung über die aktuell laufende Ausschreibung zur Schienenfahrzeugbeschaffung würde aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Entwicklung, Produktion, Lieferung und Zulassung frühestens ab 2022 zu einer Lieferung weiterer Straßenbahnen führen. Bei einer Neuausschreibung der Fahrzeuge wäre eine Lieferung nicht vor 2026 möglich.

Obwohl die Regelung in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach auch bei notwendigen Vertragserweiterungen der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf, für Sektorenauftraggeber gem. § 142 GWB nicht gilt, hat sich die BVG dazu entschlossen, die Vertragserweiterung zur Vermeidung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen auf ein Minimum zu begrenzen und den Umfang daher auf 10 % der ursprünglichen Anzahl an Fahrzeugen beschränkt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2005/S 102-102250

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bombardier Transportation GmbH
Postanschrift: Am Rathenaupark
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz: 10601)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2018