Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Angebotsabgabe aus den qualifizierten Bewerbern für die 2. Stufe
des Verfahrens (Verhandlungsverfahren) 3 bis 5 anhand der folgenden Bewertung auszuwählen und da-mit
den Teilnehmerkreis zu reduzieren.
Es wird eine Rangfolge anhand der erreichten Punktzahl gebildet (Plätze 1 - 3 bzw. 1 bis 5). Bewerber mit der
gleichen Punktzahl werden alle berücksichtigt. Gelangen auf den letzten Rang mehrere Bewerber, entscheidet
entweder das Los oder es werden beide/alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es erfolgt eine Bewertung der Angaben zu diesem Eignungskriterium nach den folgenden Kriterien:
A. Mindestanforderung: Es sind drei Referenzprojekte zur Digitalisierung und Lagerung besonders
schützenswerter Personalakten vollständig mit dem Formblatt 10 aufzuführen. Diese Referenzen dürfen nicht
älter als 3 Jahre sein.
Wurden alle drei Referenzprojekte bezogen auf die beschriebene Leistung durchgeführt, erhält das
Unternehmen pro Projekt 5 Punkte. Jede weitere den Anforderungen entsprechende Referenz erhält einen
weiteren Punkt. Maximal können noch 10 weitere Referenzen berücksichtigt werden.
Es können in Summe max. 25 Punkte hierbei erreicht werden.
B. Erfolgte bei den genannten Referenzprojekten eine Klassifizierung nach Dokumentenarten, erhält der
Bewerber pro Referenz einen weiteren Punkt. Erfolgte eine Klassifizierung nach mehr als 50 Dokumentenarten,
erhält die Referenz 2 Punkte. Es können max. 50 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können somit maximal 75 Punkte erreicht werden.
Die Referenzen können bei Bedarf auf weiteren Blättern beschrieben werden.
Bitte reichen Sie nur zutreffende und wertbare Referenzen ein. Andere bleiben unberücksichtigt.