1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.
1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO
insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Das Vergabeverfahren ITD2-0565-2023 wird im Zuge eines
Offenen Verfahrens ausgeschrieben.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3)
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))
u. des Aktenzeichens ITD2-0565-2023 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
27.09.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Fragen werden nicht
beantwortet. Der AG wird Informationen (auch die Formulare) u.
Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Plattform AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum
Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern ein Angebot von einer BiGe
(Bietergemeinschaft) eingeht, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular mit dem
Angebot einzureichen. Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die
anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten
Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe
bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich
Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen
(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote
zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
9. Angebotseinreichungsfrist: 11.10.2023 bis 23:30 Uhr
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/
Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen.
Angebote von nicht geeigneten Bietern werden nicht
berücksichtigt .
Die Angebote werden gemäß der bekanntgemachten
Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch
Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)