Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Stadt Trier
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code:
DEB21 Trier, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail:
vergabestelle@trier.deTelefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.trier.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2W/23 Lieferung und Implementierung eienr ganzheitlichen HR-Software
Referenznummer der Bekanntmachung: 2W/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Trier möchte im Rahmen der Digitalisierung des Personalwesens eine ganzheitliche Software erwerben und einführen.
Sinn und Zweck der Einführung ist unter anderem die Steigerung der Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns innerhalb der Bereiche Personal und Organisation. In diesem Kontext wird ein besonderes Augenmerk auf die Optimierung der Prozesse und eine mitarbeiterorientierte Ausgestaltung der internen Prozesse zwischen den Mitarbeitenden und den vorgenannten Zentraleinheiten angestrebt. Entsprechend stehen bei der Softwareeinführung die sowohl die Bereiche Strukturen und Prozesse, als auch eine neue Form des Mitarbeiter-Self-Service im Fokus der Betrachtungen. Die einzuführende Software soll entsprechend vor allem aktuell in Papierform etablierte Standardprozesse digitalisieren und durch schnellere Kollaborationswege mit den Mitarbeitenden neue Möglichkeiten und Kapazitäten für die persönliche Personalbetreuung eröffnen.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt derzeit insgesamt rund 2.300 Mitarbeitende in fünf Dezernaten. Die Heterogenität der Verwaltung und die sich aus den stark unterscheidenden Aufgabenbereichen zwangsläufig ergebenen Besonderheiten müssen bestmöglich in der neuen HR-Software adäquat abbildbar sein. Dies gilt nicht nur für die unterschiedlichen Tarifstrukturen, sondern beispielsweise auch für die diversen Arbeitszeit- und Schichtmodelle (u.a. Theater, Feuerwehr, KiTas etc.). Auf Wunsch des Bieters können die detailliertere Struktur der Verwaltung und deren Mitarbeitenden gerne gesondert übermittelt werden, hierfür reicht eine Nachricht an den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Ansprechpartner.
Im Personalamt werden bereits heute unterschiedliche Softwarelösungen eingesetzt, die im Zuge der Implementierung einer neuen – ganzheitlicheren – Lösung sukzessive abgelöst werden sollen. Derzeit setzen wir BITE (im Bewerbermanagement) und Tutorize (als Lernmanagementsystem; Content vor allem von Pinktum, Lessino und WTT Campus one) ein. Als System für Einstellungstests im Bereich der Azubis nutzt die Verwaltung derzeit ein Produkt der Info GmbH.
Als für die Einführung einer neuen Softwarelösung entscheidender Faktor ist anzumerken, dass das etablierte SAP HCM Modul als zentrale Payroll- Lösung weiter genutzt werden soll. Entsprechend gilt die Möglichkeit der Anbindung der neuen Software an SAP (Schnittstellen) als zwingend zu erfüllendes Ausschlusskriterium.
Die aktuell eingesetzten Softwarelösungen unterliegen unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Auch wenn diese in Teilen bereits im Hinblick auf eine anstehende Vergabe des holistischen Systems nur mit kurzen Laufzeiten vergeben wurden, wäre im Zuge des Verfahrens ggfls. zwischen Anbieter und Auftragnehmer zu klären, ob Teilmodule auch sinnvoll erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet werden können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)72263000 Software-Implementierung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtverwaltung Trier möchte im Rahmen der Digitalisierung des Personalwesens eine ganzheitliche Software erwerben und einführen.
Sinn und Zweck der Einführung ist unter anderem die Steigerung der Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns innerhalb der Bereiche Personal und Organisation. In diesem Kontext wird ein besonderes Augenmerk auf die Optimierung der Prozesse und eine mitarbeiterorientierte Ausgestaltung der internen Prozesse zwischen den Mitarbeitenden und den vorgenannten Zentraleinheiten angestrebt. Entsprechend stehen bei der Softwareeinführung die sowohl die Bereiche Strukturen und Prozesse, als auch eine neue Form des Mitarbeiter-Self-Service im Fokus der Betrachtungen. Die einzuführende Software soll entsprechend vor allem aktuell in Papierform etablierte Standardprozesse digitalisieren und durch schnellere Kollaborationswege mit den Mitarbeitenden neue Möglichkeiten und Kapazitäten für die persönliche Personalbetreuung eröffnen.
Die Stadtverwaltung Trier beschäftigt derzeit insgesamt rund 2.300 Mitarbeitende in fünf Dezernaten. Die Heterogenität der Verwaltung und die sich aus den stark unterscheidenden Aufgabenbereichen zwangsläufig ergebenen Besonderheiten müssen bestmöglich in der neuen HR-Software adäquat abbildbar sein. Dies gilt nicht nur für die unterschiedlichen Tarifstrukturen, sondern beispielsweise auch für die diversen Arbeitszeit- und Schichtmodelle (u.a. Theater, Feuerwehr, KiTas etc.). Auf Wunsch des Bieters können die detailliertere Struktur der Verwaltung und deren Mitarbeitenden gerne gesondert übermittelt werden, hierfür reicht eine Nachricht an den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Ansprechpartner.
Im Personalamt werden bereits heute unterschiedliche Softwarelösungen eingesetzt, die im Zuge der Implementierung einer neuen – ganzheitlicheren – Lösung sukzessive abgelöst werden sollen. Derzeit setzen wir BITE (im Bewerbermanagement) und Tutorize (als Lernmanagementsystem; Content vor allem von Pinktum, Lessino und WTT Campus one) ein. Als System für Einstellungstests im Bereich der Azubis nutzt die Verwaltung derzeit ein Produkt der Info GmbH.
Als für die Einführung einer neuen Softwarelösung entscheidender Faktor ist anzumerken, dass das etablierte SAP HCM Modul als zentrale Payroll- Lösung weiter genutzt werden soll. Entsprechend gilt die Möglichkeit der Anbindung der neuen Software an SAP (Schnittstellen) als zwingend zu erfüllendes Ausschlusskriterium.
Die aktuell eingesetzten Softwarelösungen unterliegen unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Auch wenn diese in Teilen bereits im Hinblick auf eine anstehende Vergabe des holistischen Systems nur mit kurzen Laufzeiten vergeben wurden, wäre im Zuge des Verfahrens ggfls. zwischen Anbieter und Auftragnehmer zu klären, ob Teilmodule auch sinnvoll erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet werden können.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Leistungsumfang / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Implementierung, Module, Jahreslizenz, Bereitstellung / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werdenGeplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste (siehe Ziff. III.1.3) auf der Grundlage der abgefragten Referenzen gemäß dem Fragebogen zum Teilnahmewettbewerb, welcher für alle Bewerber gleich ist.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis Handelsregisterauszug
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung, Mindesthöhe 1.000.000,00 €
- Umsatz (netto) in den für den Auftrag relevanten Leistungsbereichen „HR-Software“: Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils mindestens 1,5 Mio. betragen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen für HR-Software bei einer Größenordnung der Stadtverwaltung Trier (ca. 2200 Mitarbeitende) bzw. vergleichbarer öffentlicher Arbeitergeber, die in den letzten drei Jahren bearbeitet bzw. abgeschlossen wurden#
Angaben zu Projektbezeichnung, Projektbeschreibung, Auftraggeber, Bearbeitungszeit, ausgeführte Leistungen und Projektvolumen müssen enthalten sein.
Bewertung: Referenzprojekt entspricht den Anforderungen nicht = 0 Punkte, teilweise = 5 Punkte, weitgehend = 10 Punkte
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV vorliegen. Hierzu dient die Eigenerklärung des Bewerbers, der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, der Nachunternehmer oder der Nachunternehmer im Sinne von Eignungsleihe gemäß Teilnahmeantrag.
- Erklärung des Bewerbers, ob und ggf. auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur VerhandlungDer öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 28/09/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen und Nachweise:
- Teilnahmewettbewerb Fragebogen
- Mustererklärungen 1 und 3
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung
- Nachweis Umsatz
- Referenznachweise
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTelefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:25/08/2023