Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Hochschule Mittweida
Postanschrift: Technikumplatz 17
Ort: Mittweida
NUTS-Code:
DED43 MittelsachsenPostleitzahl: 09648
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Beschaffung
E-Mail:
ausschreibung@hs-mittweida.deTelefon: +49 3727581239
Fax: +49 37275821239
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.hs-mittweida.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zentrales Speicher- und Backupsystem
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-AS-02/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil30234000 Speichermedien
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Mittweida beabsichtigt, ein zentrales und hochverfügbares Speicher- und Backupsystem zu beschaffen.
Das Speichersystem ist für die Bereitstellung der Shares für die Home- und Arbeitsbereiche, des Speichers für die Virtualisierungsumgebung sowie für Datenbanken und Archive vorgesehen. Entsprechende Anforderungen werden an Performance, Verfügbarkeit und Redundanz gestellt. Die Sicherung der Datenbestände soll mit einer einfach zu integrierenden Lösung erfolgen. Der Betrieb beider Systeme muss durch eine entsprechende Wartungsvereinbarung abgesichert werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Hochschule Mittweida beabsichtigt, ein zentrales und hochverfügbares Speicher- und Backupsystem zu beschaffen.
Das Speichersystem ist für die Bereitstellung der Shares für die Home- und Arbeitsbereiche, des Speichers für die Virtualisierungsumgebung sowie für Datenbanken und Archive vorgesehen. Entsprechende Anforderungen werden an Performance, Verfügbarkeit und Redundanz gestellt. Die Sicherung der Datenbestände soll mit einer einfach zu integrierenden Lösung erfolgen.
Der zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang beinhaltet die Anlieferung, Installation, Produktivsetzung und die Absicherung des Betriebs des Speicher-und Backupsystems durch entsprechende Wartung über 60 Monate ab dem Tag der Produktivsetzung.
Die Aufnahme des Produktivbetriebs für die beiden ausgeschriebenen Systeme ist zum 31.12.2022 vorgesehen. Sollte sich eine Aufnahme des Produktivbetriebs für das Gesamtsystem aufgrund der aktuellen Liefersituation auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2022 verzögern, so hat der Auftragnehmer ab dem 01.01.2023 bis zur Produktivsetzung der beiden ausgeschriebenen Systeme vollumfänglich die Wartung des bestehenden NetApp Metroclusters und des Backupsystems FAS2554 zu den definierten Bedingungen zu erbringen. Die ihm hierfür entstehenden Kosten hat der Bieter in seinen Angebotspreis einzukalkulieren.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsEnde: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Aufnahme des Produktivbetriebs für die beiden ausgeschriebenen Systeme ist zum 31.12.2022 vorgesehen. Sollte sich eine Aufnahme des Produktivbetriebs für das Gesamtsystem aufgrund der aktuellen Liefersituation auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2022 verzögern, so hat der Auftragnehmer ab dem 01.01.2023 bis zur Produktivsetzung der beiden ausgeschriebenen Systeme vollumfänglich die Wartung des bestehenden NetApp Metroclusters und des Backupsystems FAS2554 zu den definierten Bedingungen zu erbringen. Die ihm hierfür entstehenden Kosten hat der Bieter in seinen Angebotspreis einzukalkulieren.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter müssen die erlaubte Berufsausübung entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Als Nachweis muss dem Angebot ein Handelsregisterauszug oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes beigefügt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss durch geeignete Zertifikate oder vergleichbare Urkunden nachweisen, dass er vom Hersteller autorisiert wurde, die Installation und Inbetriebnahme des angebotenen Systems durchzuführen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung nach §§ 123 und 124 GWB gemäß Vordruck (Anlage 5) und die Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gemäß Vordruck (Anlage 5) abzugeben (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied vorzulegen).
b) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung nach Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES DER EU zum 5. Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine abzugeben (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 27/10/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 27/10/2022
Ortszeit: 14:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.deTelefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22/09/2022