Zusätzlich zur Bereitstellung von Betriebsdiensten umfasst der Vertrag auch die Bereitstellung von spezifischen Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen in Bezug auf das Veranstaltungsmanagement.
Als Betriebsdienste gelten jene Leistungen, die üblicherweise erbracht werden und in den Technischen Spezifikationen detailliert beschrieben sind. Sie umfassen das Veranstaltungsmanagement, Qualitätsmanagement und die Aufsicht über Konferenzräume, die Organisation von Webinaren und die Verwaltung der Dienstleistungen des EUIPO.
In Bezug auf spezifische Dienstleistungen, die für gewisse Veranstaltungen vom EUIPO angefordert werden können, werden u.a. Folgende genannt: Eventdesign, Herstellung und Aufbau von Messeständen, externe Redner oder Moderatoren, externe Catering-Service, Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, administrative Unterstützung, Stewardess-/Host- Services, logistische Unterstützung (Platzierung und Vermietung von Möbeln usw.) an Standorten außerhalb des Hauptsitzes des EUIPO (sofern nicht in der Vermietung des Veranstaltungsortes enthalten), Bereitstellung und Handhabung audiovisueller Geräte und Wahlsysteme an Standorten außerhalb des Hauptsitzes des EUIPO, technische Unterstützung in den Konferenzräumen in Standorten außerhalb des Hauptsitzes des EUIPO (sofern nicht im Gerätemietvertrag enthalten), Reinigung an den außerhalb der spanischen Halbinsel gelegenen Standorten (sofern sie nicht im Mietvertrag des Veranstaltungsortes enthalten sind), Rundfunkmaterial, veranstaltungsbezogene Aktivitäten, Uniformen, Werbematerial.
Unterstützende Tätigkeiten bei Veranstaltungen beinhalten Tätigkeiten, die im Rahmen des umfassenden Veranstaltungsmanagement die Erfüllung von Anfragen oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, die vom EUIPO gefordert werden, ermöglichen.
Dazu gehören Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, Wartungs- und Montagedienste, Schulungen, IT-Dienstleistungen, technische Beratungsleistungen und andere zusätzliche Leistungen.