Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Ort: Berlin
NUTS-Code:
DE30 BerlinPostleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MegaWATT Ingenieurgesellschaft für Wärme- und Energietechnik mbH
E-Mail:
txl@megawatt.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.tegelprojekt.de/ I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzession zur Kälte- und Wärmeversorgung sowie Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil65400000 Andere Energieversorgungsquellen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Konzession zur Versorgung mit Wärme und Kälte aus einem Low-Ex-Netz und die Ermöglichung der Einspeisung von Wärme und Kälte auf Teilen des Gebietes des heutigen Flughafens Tegel. Auf dem Gebiet werden die Smart-City-Projekte Berlin TXL – The Urban Tech Republic sowie Berlin TXL – Schumacher Quartier realisiert und sollen nach genannten Kriterien versorgt werden. Hierzu sind Bestandsanlagen zu übernehmen und im erforderlichen Umfang Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen sowie ein Low-Ex-Netz im Gebiet zu bauen und zu betreiben. Im Rahmen des Vertrages müssen technische, wirtschaftliche und ökologische Mindestkriterien erfüllt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenDiese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand ist die Konzession zur Versorgung mit Wärme und Kälte aus einem Low-Ex-Netz (Niedertemperaturnetz mit maximal 40oC im Vorlauf) zur vollständigen Deckung des Raumwärmebedarfs und zur anteiligen Deckung des Trinkwarmwasser- und Kältebedarfs der Endkunden und die Ermöglichung der Einspeisung von Wärme und Kälte auf Teilen des Gebietes des heutigen Flughafens Tegel. Auf dem Gebiet werden die Smart-City-Projekte Berlin TXL – The Urban Tech Republic sowie Berlin TXL – Schumacher Quartier realisiert und sollen nach genannten Kriterien versorgt werden. Hierzu sind Bestandsanlagen zu übernehmen und im erforderlichen Umfang Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen inklusive aller erforderlichen Nebenanlagen sowie ein Low-Ex-Netz im Gebiet zu bauen und zu betreiben. Im Rahmen des Vertrages müssen technische, wirtschaftliche und ökologische Mindestkriterien erfüllt werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit - Energiepreise, Jährliche Beträge
- Kriterium: Nachhaltigkeit - Kriterien einer nachhaltigen Energieversorgung, Investitionskostenzuschüsse und Zahlungen an das Land Berlin, Flexibilität und Zukunftsfähigkeit
II.2.7)Laufzeit der KonzessionLaufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die unter II.2.5) gewählte Formulierung in der Zukunftsform ist durch das Formular für die Zuschlagsbekanntmachung vorgegeben und nicht richtig. Richtig heißt es: „Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehen Kriterien“.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Konzessionsgeber hat die Konzession zur Versorgung mit Wärme und Kälte aus einem Low-Ex-Netz sowie Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen auf dem zukünftigen Areal der Berlin TXL – The Urban Tech Republic und Berlin TXL – Schumacher Quartier auf der Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung vergeben. Das Verfahren wurde ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Konzession zur Kälte- und Wärmeversorgung sowie Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:22/10/2018
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: E.ON SE
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)Gesamtwert der Konzession/des Loses: 0.01 EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:
Der Gesamtwert der Konzession ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der B-Gemeinschaft E.ON SE und Berliner Stadtwerke.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27/11/2018