Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
— Angaben zum Umsatz (letzten 3 Jahre),
— Referenzen (3 St. – vergleichbar mit jetziger Ausschreibung),
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzen 3 Jahre),
— Eintragung ins Berufsregister,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse.