Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe.
Von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.tender24.de) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.tender24.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des späteren Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden zu Beginn der zweiten Stufe des Verfahrens, dem Verhandlungsverfahren, alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben (maximal 3), zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden dann Angebote abgegeben und danach eine Verhandlung/ Präsentationstermin in durchgeführt. Konkret ist derzeit folgender Ablauf des Verhandlungsverfahrens vorgesehen:
Sofern eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen vorliegt, werden aus dem Kreis der Bewerbungen 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegen weniger als 3 Bewerbungen vor, können folglich auch nur weniger als 3 erfolgreiche Bewerber zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die zum Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerber werden sodann zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert. Im Anschluss daran soll lediglich ein Verhandlungstermin/ Präsentation durchgeführt werden, in dem jeder Bieter/ Verhandlungsteilnehmer die Gelegenheit erhält, sein Angebot, konkret sein Umsetzungskonzept, mit seinem zu bewertendem Projektteam zu präsentieren bzw zu erläutern. Weiter dient der Verhandlungstermin dazu, anhand der Erörterungen ggfalls über die Leistung und auch über den Preis zu verhandeln. Im Anschluss an den Verhandlungstermin/ Präsentationstermin erhalten alle Bieter gegebenenfalls, je nach Ausgang der Gespräche, die Gelegenheit, auf Basis der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, welches den Bietern unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Geheimwettbewerbs schriftlich bekannt gegeben wird, ihr endgültiges Angebot zu unterbreiten. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der öffentliche Auftraggeber jedoch das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschließend erfolgt die Bewertung der Bieterangebote nach Maßgabe der bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Da der Zuschlagskriterienkatalog neben dem Preis insbesondere Qualitäts-Bewertungskriterien enthält, wird darauf hingewiesen, dass ergänzend zum Angebot die erläuternde Darstellung im Verhandlungsgespräch für die Bewertung maßgebend ist. Die Präsentationsunterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und dürfen zum Präsentationstermin auch nicht abgeändert werden.
Soweit zum grundsätzlichen Ablauf des Verhandlungsverfahrens.
Sollten die Angebote wider Erwarten Anlass zu weiteren Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Leistung oder den Preis geben, kann das Verhandlungsverfahren um eine weitere Verhandlungsrunde fortgeführt werden