I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:
1) Information über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
2) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Bieter/Mitglied Bietergemeinschaften müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben;
3) Teilnahmebedingungen:
3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
3.2) Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägigen Rechts-/Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
3.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Absatz 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Stauden 02" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ .Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitäts- und Umweltstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Stauden 02") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
II. Verfahren
1) Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind
2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
3) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: Deutsch
III) Weitere Angaben:
1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland; E-mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de; Telefon: +49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847.
2) Einleitung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 3 (Zusätzliche Angaben) III.1 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).