Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Wirtschaft und Finanzen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Digitalfunk-Statusserver für die bayerischen nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (npol BOS)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bayern
NUTS-Code DE2 Bayern,DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration schafft die Grundlagen zu Organisation, Finanzierung, Förderung, Ausbildung, Einsatz und Koordination des Bayerischen Hilfeleistungssystems, sodass die Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, die Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk (THW) und die sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes Tag und Nacht einsatzbereit gehalten werden können. Der Freistaat Bayern verfügt dabei allein im Feuerwehrbereich über ein flächendeckendes Netz von mehr als 7.700 Freiwilligen Feuerwehren, 7 Berufs- und 159 Werksfeuerwehren. Im Rahmen der fachlichen Regelungen von Angelegenheiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sowie der IuKZuständigkeit des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (DigitalfunkBOS) für die nichtpolizeilichen (npol) Einsatzkräfte werden taktische und technische Fragestellungen zur Verbesserung der Hilfeleistungssysteme vorangetrieben.
Als Teil der geplanten Verbesserungsmaßnahmen ist Ausschreibungsgegenstand die Entwicklung, Inbetriebnahme und der Betrieb des Digitalfunk-Statusservers ("DF-Statusserver") auf Basis eines hybriden IT-Cloudansatzes sowie die Erbringung der damit verbundenen Nebenleistungen. Der DF-Statusserver soll dabei u.a. die Status- und Positionsinformationen der Funkteilnehmer als Echtzeitereignisse den zugriffsberechtigten Organisationen nach abgestimmten Prozessmodellen zur Verfügung stellen. Berechtigte Anwender sollen dabei die Prozessmodelle nach taktischen, datenschutzrechtlichen und Zuständigkeitsgesichtspunkten so administrieren können, dass die Ereignisse durch die im Prozessmodell hinterlegten Filter, Bearbeitungsschritte und Routingdefinitionen dynamisch bereitgestellt werden. Zu den Leistungspflichten des Auftragnehmer gehört dabei insbesondere der Betrieb des hochverfügbaren Gesamtsystems in einer private Cloud als "Software as a Service" einschließlich eines Produktiv- sowie eines Referenzsystems. Das Gesamtsystem ist dabei an insgesamt drei Standorten georedundant und hochverfügbar vom Auftragnehmer zu betreiben. Weiterhin gehören zu den Leistungen des Auftragnehmer die initiale Stammdatenversorgung, die Erstellung und Bereitstellung von (Sicherheits-)Konzepten, die Durchführung von Schulungen sowie die Weiterentwicklungen des Gesamtsystems.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)48517000 IT-Softwarepaket - JA01 - JA02, 72262000 Software-Entwicklung
II.1.7)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenDer Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. Abschnitt 1.5)
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: Spanne von 24 bis 72
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gem. Vergabeunterlagen
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gem. Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (§ 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist weiter darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche LageKriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitKriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1). Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck 6) über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 7,5 Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung)
2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 6) über Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche tätigkeitsbezogene Umsatz des Unternehmens mindestens 1,5 Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung):
3) Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) und Sachschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) sowie Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird. (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1) bis Nr. 3) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung (Vordruck 7a), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) und Sachschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) sowie Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr (zweifach maximiert) besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird. (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die v.g. Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
III.2.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitKriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der Software- und Applikationsentwicklung beschäftigt sind, wobei die Anzahl mindestens 25 Vollzeitäquivalente betragen muss (Mindestanforderung).
2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der Softwarepflege und Hardwarewartung beschäftigt sind, wobei die Anzahl mindestens 25 Vollzeitäquivalente betragen muss (Mindestanforderung).
3) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der Administration des Rechenzentrumsbetriebs beschäftigt sind, wobei die Anzahl mindestens 25 Vollzeitäquivalente betragen muss (Mindestanforderung).
4) Darstellung von mindestens zwei (2) Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) mit nachfolgendem Inhalt gefordert:
Mindestens eine (1) Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt:
a) Mangelfreie Lieferung oder Bereitstellung sowie Inbetriebnahme und Betrieb von hochverfügbarer IT-Infrastruktur (Hard- und Software), Verfügbarkeitsklasse 3 – „hochverfügbar“ entsprechend BSI-Hochverfügbarkeitskompendium Band G, Kapitel 2 oder gleichwertig, in einem Rechenzentrum oder in einer private Cloud entsprechend dem Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Criteria Catalogue) oder gleichwertig (als „Software as a Service – SaaS“, „Platform as a Service – PaaS“ oder „Infrastructure as a Service – IaaS“) (Mindestanforderung), für b) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder Behörden und Organisationen im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung).
Mindestens eine (1) Referenz, welche kumulativ die nachfolgenden Anforderungen a) und b) erfüllt:
a) Mangelfreie Erstellung von Individualsoftware oder Anpassung von Standardsoftware auf Quellcodeebene für b) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) oder Behörden und Organisationen im Bereich der Verteidigung (Streitkräfte, Bundesministerium der Verteidigung, etc.) (Mindestanforderung).
5) Nachweis des Bestehens einer zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme- und Bewerbungsfrist gültigen Zertifizierung des vom Unternehmen verwendeten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gem. DIN EN ISO/IEC 27001 – 2022 oder einer vergleichbaren Zertifi-zierung, in nicht beglaubigter Kopie. (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1) bis Nr. 5) dargestellten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit stellen eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für Unterauftragnehmer i.S.d. des § 9 VSVgV werden keine gesonderten Anforderungen gestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1) bis Nr. 6) die gleichen Anforderungen wie für Bewerber (Mindestanforderungen).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des DialogsAbwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
D2-0265-146-4
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsBekanntmachung eines Beschafferprofils
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2023/S 057-169623 vom 21.3.2023
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge2.10.2023 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Regierung Oberbayern führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Bereitstellung eines hochverfügbaren Digitalfunk-Statusservers an insgesamt drei georedundanten Standorten auf Basis eines hybriden Cloudansatzes nach dem Modell "Software as a Service" sowie entsprechende Nebenleistungen. Es handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag i.S.d. § 103 Abs. 4 GWB, da es sich bei den übrigen Leistungen im Verhältnis zu den Dienstleistungen um Nebenleistungen handelt (§ 103 Abs. 4 i.V.m. § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird als einheitlicher Gesamtauftrag vergeben. Einer Aufteilung in Fachlose und/oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Vergabeplattform abrufbar. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform (§ 126b BGB) durch Upload auf der genannten Vergabeplattform einzureichen. Der Teilnahmeantrag kann dazu an den entsprechenden Stellen (Referenzvordrucke, Umsatzangaben, etc.) elektronisch befüllt werden und ist an den jeweils gekennzeichneten Stellen gem. § 126b BGB mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Post, per Fax bzw. in telefonischer, fernmündlicher oder per E-Mail ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.1) der EU-Bekanntmachung) einzureichen. Nicht formgerecht oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen und vollständigen Upload auf der Vergabeplattform.
8) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
9) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
10) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
11) Den Bewerbern die gem. Abschnitt IV1.2) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird die Vergabestelle zur Kommunikation im Rahmen der Angebotsphase eine Software zur Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Art und Umfang der erforderlichen Verschlüsselung wird den ausgewählten Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt werden.
12) Der Teilnahmeantrag muss insbesondere folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
a) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 11) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 12) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck 13) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
d) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 14) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
e) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 15) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden Scientology-Schutzerklärung).
f) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 16) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
g) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 17) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
h) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 18) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 19, 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
i) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 19) zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31.8.2023