Angaben/Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anhang II der Vergabeunterlagen):
1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notw. Sicherheitsbestimmungen auszuführen
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung
(Nur Los 4 WE 142848; Los 5 WE 142570 ; Los 8 WE 123548 nur BMI)
-Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1).
-Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
-Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü1) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird. (im Vordruck Anhang II enthalten)
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen).
3. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Grünpflege von mind. 2 verschiedenen Referenzgebern der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in €, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des AG und ASP mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Eine Referenz gilt hinsichtlich des Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag jährlich mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Los 1 = 189 T€ netto
Los 2 = 51 T€ netto
Los 3 = 220 T€ netto
Los 4 = 87 T€ netto
Los 5 = 30 T€ netto
Los 6 = 86 T€ netto
Los 7 = 74 T€ netto
Los 8 = 75 T€ netto
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
4. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung sind weitere Angaben zu machen und weitere Unterlagen vorzulegen (siehe Anhang II der Vergabeunterlagen)
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf gesonderte Anforderung der AG die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen)