Nature and extent of the modifications (with indication of possible earlier changes to the contract):
Im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49-52 HOAI) werden zusätzliche Planungsleistungen für das zusätzlich zu bildende Objekt "Baugrubenverbau" mit Grundleistungen und Besondere Leistungen für Baugrubenverbau und dem Abbruch erforderlich. Zunächst sind die Leistungsphasen 2- 6 zu beauftragen. Beabsichtigte stufenweise Weiterbeauftragung für die Leistungsphase 8.
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zusätzliches Objekt Baugrubenverbau:
Als Ergebnis der Planungsleistung in LPH 1 und LPH 2 steht fest, dass für den Gebäudeneubau ein separater Baugrubenverbau außerhalb der Gebäudekanten erforderlich wird. Dieser Baugrubenverbau, welcher sich in einem Abstand zum geplanten Neubau befindet, erfordert zusätzlich zur Tragwerksplanung des Gebäudes eine Tragwerksplanung für den Baugrubenverbau. Der Baugrubenverbau ist deshalb nach HOAI als separates Objekt einzuordnen.
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Für das Objekt Baugrubenverbau werden Grundleistungen in LPH 2 (10,00 v.H), 3 (15,00 v.H.), 4 (30,00 v.H.), 5 (30,00 v.H.) und 6 (2,00 v.H.) erforderlich.
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Weiterhin werden für das Objekt Baugrubenverbau folgende besondere Leistungen erforderlich:
Leistungsphase 3:
- Unterstützung des Architekten bei der Kostenberechnung für Verbau unter Berücksichtigung abschnittsweises Arbeiten und Sicherung der Wände im UG
- Entwurf für Sicherung der Wände im UG der Bestandsgebäude und Zuarbeit für den Abbruchplaner zur Kostenberechnung
- Entwurf zur Sicherung Nachbarwand (Scheunenwand) und Zuarbeit für Abbruchplaner zur Kostenberechnung
Leistungsphase 5:
- Erarbeiten der Ausführungsplanung für den Baugrubenverbau auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung
- statische Berechnungen und Ausführungsplanung für Sicherung Wände im UG der Bestandsgebäude
Leistungsphase 8:
- Überwachung der Verbauherstellung durch geeignete Stichproben
- Unterstützung des Abbruchplaners im Zuge Abbruch vor Ort