Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem AG mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse,
— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei BG gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Der AG behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem AG unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der AG behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der AG behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der AG die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
In Ergänzung zu Ziff. 1.3) Kommunikation weisen wir darauf hin, dass die Auftragsunterlagen neben dem angegeb. Bieterportal auf einem DB Extranet Share zur Verfügung gestellt werden.
In Ergänzung zu Ziff. III.2.2) Beding. für die Ausführung des Auftrags hier die Fortsetzung:
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
— Erdbauwerke,
— Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb,
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau,
— Kabelverlegung,
— Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Spezialtiefbau:
— Gründungen Pfähle,
— Gründungen Untergrundverbesserung,
— Gründungen Injektion,
— Stützbauwerke,
— Verankerungen,
— Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb,
— Elektrische Weichenheizanl.: Mittel- und Niederspanng.
Oberleitungsanl. Errichtung:
— 15 kV.
DC-S-Bahn-Stromanl. (Berlin und Hamburg):
— Fahrleitg. Stromschiene 750 V/1 200 V,
— Fahrleitg. Rückleiteranl. 750 V/1 200 V,
— Fahrleitg. Fernsteuerbare Schalt-/Schutzeinr.,
— Fahrleitg. Kabeltiefbau,
— Kabelanl. 30 kV/25 kV,
— Kabelanl. Kabeltiefbau,
— Sonstiges:
— Planungsleistungen elektrotechnische Anlagen und Oberleitungsanl.
—— Planung von elektrischen Energieanl. (einschl. Beleuchtungsanl. bzw. Notbeleuchtungsanl. und Niederspannungsverteileranl. bzw. Notstromversorgungsanl.),
—— Planung elektrischer Weichenheizanl,
—— Planung 15 kV-Standard Oberleitungsanl.