- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:
Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Jede Referenz wird hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:
A) Es handelt sich nicht um eine einmalige Beauftragung, sondern um eine Zusammenarbeit über mehrere Projekte bzw. einen längeren Zeitraum.
B) Das Auftragsvolumen der Referenz liegt bei mindestens 15.000 € brutto.
C) Die erbrachte Leistung ist mit unseren Anforderungen in weiten Teilen vergleichbar.
D) Die Referenz wurde im Umfeld von Aktualität/Magazin erbracht.
E) Teil der Referenzleistung ist die Ausstattung eines diversen Moderationscasts.
Es sind insgesamt zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 30 Punkten nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet werden (max. 60 Punkte insgesamt):
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 3 Kriterien erfüllt.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 3 Kriterien erfüllt.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.
- Persönliche Beschreibung inkl. Lebenslauf (B4.2):
In einem separat beizulegenden Dokument inkl. Lebenslauf (im PDF-Format, max. 3 Seiten) ist der berufliche Werdegang / die Berufserfahrung, die angebotenen Tätigkeitsgebiete / Aufgabenfelder und die hierzu erworbenen Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person zu beschreiben. Es können hierbei max. 30 Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf in der geforderten Form vor.
Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Daraus geht hervor, dass die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung ausreichen, um die Leistung wie gefordert zu erbringen.
Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Der Bewerber hat langjährige Erfahrung im Bereich Film und Fernsehen und eine Vielzahl verschiedener Fernsehformate beraten und gestylt. Die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung des Bewerbers stimmen in besonderem Maße mit der geforderten Leistung überein und lassen keinen Zweifel daran, dass die Leistung zur höchsten Zufriedenheit erbracht werden kann.
- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:
Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)
• Auftragszeitraum (von – bis)
• Auftragsvolumen (brutto, in €)
• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.