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Dienstleistungen - 543219-2023

08/09/2023    S173

Deutschland-Stuttgart: Coaching

2023/S 173-543219

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf Allgemein/Produktion, Neckarstr. 230
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe-AP@SWR.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/686fa1fdd6f13a671fbc9fd6d770755d
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt, Medienunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Typ- und Styleberatung für Moderator*innen des SWR Fernsehen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79998000 Coaching
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der SWR beabsichtigt, die Typ- und Styleberatung für Moderator*innen des SWR Fernsehens extern zu vergeben. Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt. Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 309 244.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

SWR-Funkhaus in Stuttgart, Baden-Baden oder Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Typ- und Styleberatung dient dazu, im Rahmen eines vom SWR vorgegebenen jährlichen Budgets für die Bekleidung (max. 1.500 € brutto pro Moderator), jeweils diejenige Kleidung auszuwählen, die optimal zur Person, zur Studio-Deko, zum Konzept der Sendung und zum übergeordneten SWR Design passt.

Das Styling der Moderation soll dabei aktuellen Trends am Markt und in der Mode folgen. So soll ein zeitgemäßer Auftritt des SWR Fernsehens gewährleistet und die jeweiligen Sendungen in ihrem Auftritt und ihrer Wirkung auf die Zuschauer bzw. die jeweilige Zielgruppe gestärkt werden. Schwankungen innerhalb des Stylings der Moderatoren des SWR Fernsehens sollen durch die Beratung reduziert und ein einheitlicher „Look and Feel“ bei den Zuschauern etabliert werden.

Im Fokus der Beratung stehen Formate, welche als prägende Sendungen innerhalb des SWR Fernsehens definiert wurden. Hierbei reicht das Spektrum von Nachrichten-, Service-, Magazin-, Talk-, Unterhaltung- bis hin zu Sportsendungen.

Die Anforderungen des Auftraggebers und die dementsprechend vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bündeln sich in voraussichtlich bis zu 45 Beratungen bzw. Stylings pro Jahr. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen orientiert sich an dem hierfür zur Verfügung stehenden Budget und beläuft sich auf ca. 80.000 € brutto (reine Beratungsleistung inkl. Reisekosten, exkl. Kosten für die Bekleidung – diese werden separat abgerechnet). Daraus ermittelt sich ein geschätztes Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von ca. 320.000 € brutto über die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die optionale Höchstmenge für den Abruf aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung orientiert sich am genannten Budget und liegt maximal 15% darüber (= 368.000 € brutto). Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine Beauftragung im vollen Umfang, da sich das zur Verfügung stehenden Budget im Laufe des Vertrages ändern kann. Die angegebenen Summen dienen lediglich als Hinweis auf die maximale Auftragssumme pro Jahr, es wird keine Mindestabnahme garantiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 309 244.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2x Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerber den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen. Bewerber, die alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 60 Punkten erzielen, gelten als geeignet. Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als drei geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen die drei Bewerber ausgewählt, die der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten mehr als drei Bewerber der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben, zählt die höchste erreichte Punktzahl im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit. Sollten immer noch mehr als drei Bewerber auf dem gleichen Rang stehen, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

2x Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung im Bewerbungsbogen abzugeben. (A1)

- Aktueller Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis der gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)

- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (A3.1) mit mindestens folgenden Deckungssummen:

• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden

Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.

• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden

Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.

oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.

- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (reine Beratungsleistung, ohne Umsätze für die Bekleidung, inkl. Reisekosten) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.

- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:

Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.

Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.

Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.

- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.

- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:

Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III

Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Risikoklasse II

Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse I

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (A3.1) mit mindestens folgenden Deckungssummen:

• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden.

Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.

• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden

Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.

oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.

- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (reine Beratungsleistung, ohne Umsätze für die Bekleidung, inkl. Reisekosten) in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.

- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.

- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:

Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:

• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)

• Auftragszeitraum (von – bis)

• Auftragsvolumen (brutto, in €)

• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung

• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern

Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.

- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):

Jede Referenz wird hinsichtlich der möglichst guten Passung auf die ausgeschriebene Leistung nach den folgenden Kriterien bewertet:

A) Es handelt sich nicht um eine einmalige Beauftragung, sondern um eine Zusammenarbeit über mehrere Projekte bzw. einen längeren Zeitraum.

B) Das Auftragsvolumen der Referenz liegt bei mindestens 15.000 € brutto.

C) Die erbrachte Leistung ist mit unseren Anforderungen in weiten Teilen vergleichbar.

D) Die Referenz wurde im Umfeld von Aktualität/Magazin erbracht.

E) Teil der Referenzleistung ist die Ausstattung eines diversen Moderationscasts.

Es sind insgesamt zwei Referenzen gefordert, die jeweils einzeln mit max. 30 Punkten nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet werden (max. 60 Punkte insgesamt):

Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es werden weniger als 3 Kriterien erfüllt.

Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es werden 3 Kriterien erfüllt.

Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es werden 4 Kriterien erfüllt.

Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es werden alle 5 Kriterien erfüllt.

- Persönliche Beschreibung inkl. Lebenslauf (B4.2):

In einem separat beizulegenden Dokument inkl. Lebenslauf (im PDF-Format, max. 3 Seiten) ist der berufliche Werdegang / die Berufserfahrung, die angebotenen Tätigkeitsgebiete / Aufgabenfelder und die hierzu erworbenen Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person zu beschreiben. Es können hierbei max. 30 Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:

Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor.

Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf in der geforderten Form vor.

Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Daraus geht hervor, dass die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung ausreichen, um die Leistung wie gefordert zu erbringen.

Sehr hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung inkl. Lebenslauf mit den geforderten Informationen vor. Der Bewerber hat langjährige Erfahrung im Bereich Film und Fernsehen und eine Vielzahl verschiedener Fernsehformate beraten und gestylt. Die erworbenen Qualifikationen und die vorhandene Erfahrung des Bewerbers stimmen in besonderem Maße mit der geforderten Leistung überein und lassen keinen Zweifel daran, dass die Leistung zur höchsten Zufriedenheit erbracht werden kann.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis von zwei Referenzen aus dem Bereich Film und Fernsehen (A4.1) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre:

Für jede Referenz ist dabei zwingend anzugeben:

• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner des Referenzgebers, Branchenzugehörigkeit)

• Auftragszeitraum (von – bis)

• Auftragsvolumen (brutto, in €)

• Detaillierte Beschreibung der für den Referenzgeber erbrachten Leistung

• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern

Zusätzlich zu den Angaben im Referenz-Template ist je Referenz eine Case Study mit Screenshots/Bildern (im PDF-Format, max. 2 Seiten) beizufügen.

- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG):

Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Unterauftragnehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Sicherstellung der Einhaltung der „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterzeichnet (in Textform) einreichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2023