Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter:
https://www.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAgentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Warnschutzkleidung (Warnwesten, Warnschutzjacken Sommer, Warnschutzanzüge)
Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0115-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Warnschutzkleidung für die Bayerische Polizei in drei Losen (Los 1 Warnwesten, Los 2 Warnschutzjacken Sommer, Los 3 Warnschutzanzüge)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)35113440 Reflektierende Sicherheitswesten
18220000 Wetterfeste Kleidung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Warnwesten POLIZEI und Sicherheitswacht für die Bayerische Polizei.
Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -
folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert:
4.300 Stück Warnwesten POLIZEI
400 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT.
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
500 Stück Warnwesten POLIZEI
100 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT
Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen
Stückzahlen)
4.800 Stück Warnwesten POLIZEI
500 Stück Warnwesten SICHERHEITSWACHT
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Mindestbestellmengen für Bestellungen betragen:
Warnwesten (POLIZEI und SICHERHEITSWACHT):
300 Stück Warnwesten POLIZEI und/oder SICHERHEITSWACHT pro Bestellung.
Für Unter-/Übergrößen (Sonderanfertigungen) für Warnwesten gibt es keine Mindestbestellmengen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Warnschutzjacke Sommer
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)35113440 Reflektierende Sicherheitswesten
18220000 Wetterfeste Kleidung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Warnschutzjacken Sommer für die Polizei
Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -
folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert:
Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert:
Warnschutzjacken Sommer
1.600 Stück
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
Warnschutzjacke Sommer
500 Stück
Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Stückzahlen)
Warnschutzjacke Sommer:
2.100 Stück
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Mindestbestellmengen für Bestellungen betragen:
Warnschutzjacke Sommer:
150 Stück pro Bestellung
Für Unter-/Übergrößen (Sonderanfertigungen) der Warnschutzjacken Sommer gibt es keine Mindestbestellmengen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)35113440 Reflektierende Sicherheitswesten
18220000 Wetterfeste Kleidung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung Warnschutzanzüge für die Polizei
Schätzmenge und verbindliche Abnahmemengen über die gesamte Vertragslaufzeit -
folgende Abnahmemengen werden für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zugesichert:
Warnschutzanzug (-jacke/-hose)
1.500 Stück Jacken
280 Stück Hosen
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
Warnschutzanzug (-jacke/-hose):
300 Stück Jacken
50 Stück Hosen
Höchstabnahmemengen (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Stückzahlen)
Warnschutzanzug (-jacke/-hose):
1.800 Stück Jacken
330 Stück Hosen
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Mindestbestellmengen für Bestellungen betragen:
Warnschutzanzug (-jacke/-hose):
100 Stück / Teile insgesamt pro Bestellung (Jacken und/oder Hosen)
Für Unter-/Übergrößen (Sonderanfertigungen) der gibt es keine Mindestbestellmengen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift desLandes,in dem der Bieter ansässig ist (§122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. §44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
3. Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
4. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB - falls zutreffend -
5. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV - falls zutreffend -
6. Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
7. Erklärung zur Akteneinsicht gem. § 165 GWB
8. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 19/01/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 19/01/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.deTelefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/10/2021