This notice is a call for competition
Legal Basis:
Directive 2014/24/EU
Section I: Contracting authority
I.1)Name and addressesOfficial name: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postal address: Karl-Wiechert-Allee 61
Town: Hannover
NUTS code:
DE92 HannoverPostal code: 30625
Country: Germany
E-mail:
zhm@kkh.deInternet address(es): Main address:
http://www.kkh.de I.3)CommunicationAdditional information can be obtained from the abovementioned address
Tenders or requests to participate must be submitted to the abovementioned address
I.4)Type of the contracting authorityBody governed by public law
Section II: Object
II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:
Bekanntmachung des Abschlusses von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über Hilfsmittel der PG 08 (Einlagen) und der PG 31 (Schuhe)
II.1.2)Main CPV code33196000 Medical aids
II.1.3)Type of contractSupplies
II.1.4)Short description:
Die KKH hat bundesweit gültige Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 08 (Einlagen) und der PG 31 (Schuhe) geschlossen.
Bestandteil des Vertrages sind die Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 01.09.2022.
Leistungserbringer und oder Landesinnungen/Verbände mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link:
https://www.kkh.de/vertragspartner/hilfsmittel
Die KKH weist darauf hin, dass Leistungserbringer ohne Vertragszugehörigkeit mit dem vertragsgegenständlichen Produktportfolio nicht versorgungsberechtigt sind. Ausgenommen sind lediglich Kostenübernahmeerklärungen, die von der KKH vor Abschluss des Vertrages schriftlich ausgesprochen wurden.
Die KKH wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren.
II.1.5)Estimated total value
II.1.6)Information about lotsThis contract is divided into lots: no
II.2)Description
II.2.3)Place of performanceNUTS code: DE Deutschland
II.2.4)Description of the procurement:
Die KKH hat bundesweit gültige Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der PG 08 (Einlagen) und der PG 31 (Schuhe) geschlossen.
Bestandteil des Vertrages sind die Versorgungen ab dem Verordnungsdatum 01.09.2022.
Leistungserbringer und oder Landesinnungen/Verbände mit der Absicht, dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beizutreten, erhalten die Unterlagen zum Vertragsbeitritt online unter folgendem Link:
https://www.kkh.de/vertragspartner/hilfsmittel
Die KKH weist darauf hin, dass Leistungserbringer ohne Vertragszugehörigkeit mit dem vertragsgegenständlichen Produktportfolio nicht versorgungsberechtigt sind. Ausgenommen sind lediglich Kostenübernahmeerklärungen, die von der KKH vor Abschluss des Vertrages schriftlich ausgesprochen wurden.
Die KKH wird unter Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung allen Marktteilnehmern Zugang zu dem o. g. Vertrag gewähren.
II.2.5)Award criteria
II.2.6)Estimated value
II.2.7)Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.10)Information about variants
II.2.11)Information about options
II.2.13)Information about European Union fundsThe procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information
Section III: Legal, economic, financial and technical information
III.1)Conditions for participation
III.1.1)Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registersList and brief description of conditions:
Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend.
Section IV: Procedure
IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedureCompetitive procedure with negotiation
IV.1.3)Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)Administrative information
IV.2.2)Time limit for receipt of expressions of interestDate: 31/12/2022
IV.2.4)Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:German
IV.2.5)Scheduled date for start of award procedures:
Section VI: Complementary information
VI.3)Additional information:
Mit dieser Vorinformation werden geschlossene Verträge gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei den Verträgen nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei den unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl von Verhandlungspartnern stattfindet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der unter Abschnitt IV.2.2 angegebene Schlusstermin für den Eingang von Interessensbekundungen den Limitationen und zwingenden Anforderungen dieses Formulars geschuldet ist, Beitritte zu den bestehenden Verträgen oder Vertragsverhandlungen sind davon unabhängig aber jederzeit möglich.
VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review bodyOfficial name: entfällt
Town: entfällt
Country: Germany
VI.5)Date of dispatch of this notice:05/10/2022