Voraussetzung für die Aufforderung ist, dass das jeweilige Unternehmen mindestens 225 (Mindestkriterium) der maximal erzielbaren 450 Punkte erreicht hat. Die Punkte berechnen sich anhand der objektiven Kriterien wie folgt:
1) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (max. 75 v. 450 Punkten): Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022).
2) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (max. 75 v. 450 Punkten): Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich des Managements von Reinigungsdienstleistungen, fest angestellten (!) Mitarbeitern im Bereich Verwaltung und Back-office inkl. Führungskräfte.
3) Personenbezogene Referenzen des Betriebsleiters (max. 150 v. 450 Punkten): Angaben zu persönlichen Referenzen des Betriebsleiters (mind. 1, max. 3) aus den Jahren ab 2019 für Leistungen der Managementleistungen von vergleichbarer Art und vergleichbaren Größenordnung (Wertungsvoraussetzung). Wertungsfähige Referenzen werden nach folgenden Wertungskriterien bewertet:
• Betriebsleitung von Reinigungsdienstleistungen
• Betriebsleitung für einen öffentlichen Auftraggeber
• Betriebsleitung einer Einheit von mindestens 100 Beschäftigten
4) Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v. 450 Punkten): Angaben zu Referenzen des Unternehmens (mind. 1, max. 3) aus den Jahren ab 2019 für Managementleistungen von vergleichbarer Art und vergleichbarer Größenordnung (Wertungsvoraussetzung). Wertungsfähige Referenzen werden nach folgenden Wertungskriterien bewertet:
• Managementleistungen für Reinigungsdienstleistungen
• Managementleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber
• Managementleistungen für eine Einheit von mindestens 100 Beschäftigten
Weitere Einzelheiten zur Wertung der Auswahlkriterien sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.