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Bauleistung - 555969-2020

20/11/2020    S227

Deutschland-Stuttgart: Bau von Bahnhöfen

2020/S 227-555969

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach

Referenznummer der Bekanntmachung: 2012/S 216-356149
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach

Los-Nr.: VE01
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

S21,PFA 1.1: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofhalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/03/2012
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2012/S 216-356149

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEC 5/10/243929
Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.1, VE 01: Talquerung, Fernbahntunnel mit Bahnhofshalle, Düker HS West und Canstatter Str. Düker Nessenbach

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
03/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: info@zueblin.de
Telefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 695 000 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung aller Rohbauarbeiten zur Errichtung des künftigen unterirdischen Hauptbahnhofes Stuttgart.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/07/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 307 508 195.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 1-5
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: info@zueblin.de
Telefon: +49 71178830
Fax: +49 7117883390
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Es handelt sich um die Änderung eines öffentlichen Auftrages, die gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist. Der Auftragnehmer wurde originär mit der Erbringung aller Rohbauarbeiten zur Errichtung des künftigen unterirdischen Hauptbahnhofes Stuttgart beauftragt, die sich im Wesentlichen durch die Herstellung der Gründung, des Trogbauwerks und des Schalendachs (Bahnhofshalle) sowie die der Tunnelzuleitungsstrecken von bzw. zu den Nachbarlosen (Nord- und Südkopf) definieren. Die konstruktiven Anforderungen bestimmen sich dabei am Haupttragwerk der Bahnhofshalle, das aus insgesamt 28 geometrisch frei geformten, sich oberhalb des Geländes öffnenden kelchförmigen Stützen besteht, die ihrerseits monolithisch mit den Bahnsteigen verbunden sind und vorrangig der Lastabtragung dienen.

Aufgrund von erst im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung vollständig erkennbaren Eigenschaften des Baugrundes sowie der Besonderheiten der Konstruktion der Kelchstützen an allen maßgebenden Stellen sind in Ansehung der zusätzlich auftretenden hohen Lasten/Belastungen Leistungen erforderlich geworden, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vergabeunterlagen waren. Die im Vergleich zu dem Bauentwurf zusätzlich zu berücksichtigenden, statisch relevanten Interaktionen und ihre vielzähligen Ausstrahlungen auf das eingebettete, fugenlose Ingenieurbauwerk sowie auf die Zuleitungstunnel erforderten Planungsanpassungen, die sich unmittelbar in unterschiedlicher Hinsicht auf die auszuführenden Leistungen, vorrangig bezogen auf die Art und den Umfang der Bewehrung für die Bodenplatten und alle Bestandteile der Kelchstützen, auswirkten.

Der mit dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag war somit gesamthaft an die geänderten Randbedingungen anzupassen. Diese Anpassung lässt den Gesamtcharakter des ursprünglich erteilten Auftrages und damit die vom Auftragnehmer umzusetzenden Leistungen unverändert. Die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers zur Herstellung des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofes orientieren sich weiterhin an den ihm im Jahre 2012 beauftragten Leistungen.

Ein Wechsel des Auftragnehmers, wäre nicht nur mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, sondern infolge der dadurch zusätzlich zu den ohnehin seine unverändert zu erbringenden Leistungen kennzeichnenden umfangreichen und komplexen Schnittstellen entstehenden weiteren Schnittstellen nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand beherrsch- und steuerbar. Die erheblichen Schwierigkeiten ergeben sich vor allem daraus, dass die zusätzlich und geändert erforderlich gewordenen Leistungen in Abweichung zu dem ursprünglich vorgesehenen Bauentwurf aufgrund von in der Vergangenheit aufgetretenen diversen Verzögerungen im Baufortschritt zwingend durch den mit den Rohbauleistungen beauftragten Auftragnehmer erbracht werden müssen. Die dementsprechend sowohl auf der Planungs- als auch auf der Ausführungsebene gebotenen Modifikationen der beauftragten, jedoch durch die ungünstigeren Interaktionseigenschaften weiter notwendigen Leistungen, konnten unter Berücksichtigung der aktuell validierten Ausführungsfristen nur im Wege einer Fortschreibung des bestehenden Bauvertrages wirtschaftlich gesichert werden.

Eine Beauftragung eines anderen Auftragnehmers hätte zu unauflöslichen Leistungskonflikten und damit zu erheblichen Nachteilen auf Seiten des Auftraggebers geführt, da dadurch die erforderliche Koordination und Steuerung der hochverdichteten einzelnen Leistungsvorgänge sowie die für die Folgegewerke einzuhaltenden Termine nicht gewährleitet werden konnte. Insbesondere wurde das hieraus resultierende Risiko der Nichteinhaltung des entsprechend der Gesamtprojektierung einzuhaltenden Fertigstellungstermins ebenso hoch bewertet, wie die damit einhergehenden Mehrkosten der Planung und Bauausführung sowie der übergeordneten Folgekosten bei verspäteter Projektrealisierung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Demgegenüber wurden die bestehenden Anforderungen bei der Ausführung der mit den geänderten Leistungsprämissen verknüpften vertraglich geschuldeten Leistungen durch den bisherigen Auftragnehmer, der auf die Ableistung der Aufgaben insgesamt eingestellt ist, als umsetzbar und die damit verbundenen Risiken als beherrschbar angesehen. Den unerwartet aufgetretenen Umständen konnte im Wege der zivilrechtlich beanspruchbaren Vertragsanpassung adäquat kooperativ entgegengesteuert werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 387 491 805.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 695 000 000.00 EUR