Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Karlsruhe - Basel Abschnitt 9, Bf Müllheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49285
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34944000 Weichenheizsystem
45315100 Elektrotechnikinstallation
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Bf Müllheim, Neubau Stromversorgung + 4 elektrische Weichenheizanlagen
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 15/03/2021
Ende: 30/11/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Karlsruhe - Basel Abschnitt 9, Bf Müllheim
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:23/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 1 216 931.31 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:28/10/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45311200 Elektroinstallationsarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34944000 Weichenheizsystem
45315100 Elektrotechnikinstallation
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bf Müllheim, Neubau Stromversorgung + 4 elektrische Weichenheizanlagen
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 15/03/2021
Ende: 30/11/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 01: Geänderte Leistungen 20/0,4 kV Trafostation Bf. Müllheim
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Da ED Netze nicht der VNB ist, sondern die bnNetze erhöht sich die nach TAB geforderte Anzahl von Kurz- und Erdschlussrichtungsanzeiger. Vertraglich vereinbart ist die Lieferung der Stationszubehör LV Pos. 1.1.30. Hierbei wurde die Stationszubehör für die MSA nicht ausgeschrieben. Diese setzt sich aus 2 Erdungsgarnituren, einem Spannungsprüfer 20 kV und einem Satz Ersatz HH Sicherungen zusammen. Laut Vertrag soll das UW mit Strom versorgt werden, vertraglich ist es
vorgesehen, ein NAYY-J 4x70 an das Bestandskabel zu muffen. In Abstimmung mit der DB Energie wird das Bestandskabel auf der gesamten Länge durch ein NYY-J 4x70 Kabel ersetzt. Vertraglich ist laut LV Pos.: 3.3.50 ein Ringerder aus Stahl vorgesehen, gemäß TAB bnNetze muss ein Ringerder aus 95mm² Kupfer verbaut werden.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 216 931.31 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 226 561.31 EUR