Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Die Objektleitung erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Sonntag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres), von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
in Zweifachbesetzung,
von Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (24/7).
Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage 12 Kontrollen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung)
Wochenende und Feiertage mindestens alle 2 Stunden Innen- und Außenrundgänge,
ein Kontrollgang dauert jeweils 45 bis 60 Minuten.
Bedarfsleistungen: Objektleitung, Veranstaltungsdienst.
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.