1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
5. Die Zahl, der zur Angebotsabgabe für Los 2 aufzufordernden Bewerber ist auf vier (4) beschränkt. Sollten im Los 2 nach Abschluss der Prüfungen der vorstehend beschriebenen Prüfschritte von 1. bis 4. mehr als vier (4) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so erfolgt die Bewertung der vom Bewerber einzureichenden Referenzen wie nachfolgend beschrieben. Gewertet werden maximal vier Referenzen.
Es wird im Wege einer Gesamtbetrachtung pro Referenz bewertet, in welchem Maße die in der dargestellten Referenz erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber aus dem Bereich Gesundheitswesen, sonstiger öffentlicher Auftraggeber, privater Auftraggeber)
- Erbrachte Teilleistungen
- Rechnungswert
- Leistungszeitraum (Aktualität)
Anhand dessen werden das Maß der Vergleichbarkeit bewertet und die Bewertungspunkte vergeben:
3 BP: Sehr hohe Vergleichbarkeit
2 BP: Hohe Vergleichbarkeit
1 BP: Durchschnittliche Vergleichbarkeit
Insgesamt können maximal 12 Bewertungspunkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge der geeignete Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Es ist beabsichtigt, soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt, die vier geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Kommt es durch die Anwendung der dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 4, so wird unter den auf Platz 4 liegenden Bewerbern ein Losentscheid durchgeführt. Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn die Zahl der auszuwählenden Bewerber auf Platz 3 und/oder 2 und/oder auf Platz 1 mehr als vier beträgt.
Sollten im Los 2 nach Abschluss der Prüfungen der vorstehend beschriebenen Prüfschritte von 1. bis 4. mehr als vier (4) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so entscheidet das Los.