Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter:
https://www.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs
Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-37-52
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs nach DIN 14505 bzw. DIN 14502-2 sowie DIN 1846
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs nach DIN 14505 bzw. DIN 14502-2 sowie DIN 1846
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Materialauswahl und der Verarbeitung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Ergonomie und Bedienerfreundlichkeit / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in ein Berufsregister.
Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
2. ein Insolvenzverfahren ist nicht beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
3. das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
4. die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Zur Nachweisführung ist dem Angebot eine Referenzliste beizufügen.
2. Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bindefrist. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 19/10/2023
Ortszeit: 12:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.deTelefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:18/09/2023