SPNV-Leistungen im Netz 35 Los 3 mit beigestellten Fahrzeugen des Typs Talent im BW-Modell. Die Beistellung erfolgt zum int. Fahrplanwechsel Dez. 2023 für den Bereich Nordbaden. Die vsl. Beistellung weiterer einstöckiger elektrischer Fahrzeuge erfolgt stufenweise zwischen Dez. 2025 und Dez. 2027. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Vertragslaufzeit im Los 3 beträgt vsl. 9 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt – je nach Inbetriebnahmestufe – vsl. zwischen 4,5 bis 8,5 Mio. Zug-km p.A..
Der Obsiegende wird die Verkehrsleistungen nicht selbst, sondern durch die von ihm zu 100% zu erwerbende SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS), erbringen. Die Schienenfahrzeuggesellschaft Baden-Württemberg AöR (SFBW) verpachtet der SBS während des Verkehrsvertrages die Fahrzeuge und die Werkstatt in Pforzheim.
Dieser Brutto-Verkehrsvertrag sieht einen Zuschuss vor, den die SBS als das die Verkehrsleistungen erbringende EVU vom Aufgabenträger erhält. Die Zuschusshöhe wird zwischen den Bietern im Wettbewerb ermittelt. Der Obsiegende wird mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG), vertreten durch den Aufgabenträger einen Kaufvertrag über alle Geschäftsanteile der SBS schließen, so dass die SBS die Verkehrsleistungen vsl. als Tochtergesellschaft des Obsiegenden erbringen wird. Der Obsiegende übernimmt die Geschäftsanteile zu dem Zeitpunkt, ab dem die SBS die Verkehrsleistungen erbringen muss (Dez. 2023).
Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist für alle Bewerber/Bieter identisch. Dem Obsiegenden steht es frei, die SBS umzufirmieren oder sie zu verschmelzen. Derzeit ist die SBS noch Eigentümerin einer Werkstatt in Pforzheim welche vsl. noch im Vergabeverfahren von der SFBW erworben und anschließend an die SBS bis zum Ende des Verkehrsvertrages zurück verpachtet wird.
Bestandteil im Los 3 ist auch der Bau mind. einer weiteren Werkstatt (für den Bereich Oberschwaben) - siehe Ziffer II.2.14).
Die Übernahme der Geschäftsanteile unterliegt vsl. der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt.
Diese liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Bewerbers/Bieters. Der Aufgabenträger regt an, möglichst früh mit dem Bundeskartellamt in Kontakt zu treten.
Die Betriebsaufnahme erfolgt ab Dez. 2023 in mehreren Inbetriebnahmestufen (weitere vsl. 12/2025, 06/2026, 12/2026, 06/2027 u.a. in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen) auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten:
- Mannheim – Heilbronn
- Osterburken/Neckarelz/ – Heilbronn – Stuttgart – Tübingen
- Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe/Bad Wildbad
- Heilbronn – Öhringen-Cappel
- Heidelberg – Osterburken
- Stuttgart – Ulm
- Heidelberg – Mühlacker
- Ulm – Aulendorf – Friedrichshafen – Lindau
Der Aufgabenträger behält sich vor weitere Leistungen auf folgenden weiteren Strecken bzw.
Abschnitten (u.a. in Abhängigkeit der Infrastrukturausbauten) vor:
- Osterburken – Lauda – Würzburg
- Meckesheim – Aglasterhausen
- Karlsruhe – Heilbronn
- Tübingen – Herrenberg
- Tübingen – Horb
- Neu-Edingen/ MA-Friedrichsfeld – Mannheim/ Schwetzingen/ Heidelberg
- Mannheim – Karlsruhe
- Stuttgart – Schwäbisch Gmünd (-Aalen – Crailsheim)
- Aalen – Ulm
- Stuttgart – Horb
- Steinsfurt – Eppingen
- Mannheim – Ludwigshafen
Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben und aus dem Vertrag herauszulösen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die SWEG als derzeitiger Alleingesellschafter der SBS am Vergabeverfahren teilnehmen wird. Sollte sie den Zuschlag erhalten, muss sie keinen Kaufpreis für die Geschäftsanteile der SBS an sich selbst zahlen. Wirtschaftlich wird sie so gestellt, als hätte sie den Kaufpreis gezahlt. Denn der Anspruch der SWEG gegen den Aufgabenträger auf Erstattung des Preises für den Erwerb der Geschäftsanteile an der SBS im Insolvenzverfahren über die Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH würde erlöschen.
Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmeborschüre, wobei Anpassungen vorbehalten bleiben.