1) Das Bundesland Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, ist Aufgabenträger in diesem Vergabeverfahren;
2) Der vorgenannte Aufgabenträger hat den Zweckverband Personennahverkehr Saarland mit der operativen Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt;
3) Personalübernahme
(a) Das EVU verpflichtet sich zur Übernahme des Personals des bisherigen Betreibers nach Maßgabe des § 131 GWB Absatz (3);
(b) Nähere Einzelheiten über das Procedere werden im Rahmen der Verhandlungsgespräche festgelegt.
4) Die Beteiligung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe der Vorgaben in den Teilnahmebedingungen grundsätzlich zulässig;
5) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen;
6) Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I.3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar;
7) Der Teilnahmeantrag ist auf dem Internetportal www.e-vergabe.de unter folgender URL hochzuladen;
8) Der Auftraggeber wird die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, sich am Verhandlungsverfahren zu beteiligen. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren;
9) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
10) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11) Fragen zum Teilnahmeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens eine Woche vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I.1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I.3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.