Dienstleistungen - 569904-2018

22/12/2018    S247

Deutschland-Saarbrücken: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2018/S 247-569904

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) – Geschäftsstelle, Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
E-Mail: achim.jesel@zps-online.de
Telefon: +49 6819482011
Fax: +49 6819482091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.e-vergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger für den SPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf der KBS 681 mit Batterie-Elektrischen Triebzügen (BET) (RB 72)

Referenznummer der Bekanntmachung: VS RB72/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Vergabe ist das Erbringen von SPNV-Betriebsleistungen auf der RB 72 mit einem jährl. Volumen von ca. 505 278 Zkm vom 12.12.2021 bis zum internat. Fahrplanwechsel im Dez. 2026, vrsl. am 12.12.2026. Sollte im Dez. des Jahres 2026 kein internat. vereinbarter Fahrplanwechsel erfolgen, endet die Betriebslaufzeit spätestens am 31.12.2026.

Die Betriebsleistungen müssen mit 6 Batterie-Elektrischen Triebzügen (BET) erbracht werden, die unter Oberleitung im normalen Elektrobetrieb fahren und gleichzeitig mit Batterien ausgerüstet sind. Bei Betrieb ohne Oberleitung wird die Energie aus Akkumulatoren bezogen, die während des Oberleitungsbetriebes aufgeladen werden.

Für den ausgeschriebenen Verkehr ist es notwendig, dass Nachladeinfrastrukturmaßnahmen in Lebach fertig gestellt werden. Dies liegt in der Verantwortung des AT. Sollten diese Maßn. nicht bis zur vorgeseh. Betriebsaufn. am 12.12.2021 erfolgt sein, müssen die Verkehrsleistungen mit 4 Dieselfahrzeugen erbracht werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:

Saarbrücken, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kursbuchstrecke (KBS) 681 Saarbrücken – Lebach-Jabach ist zwischen der Wemmetsweiler Kurve und Lebach-Jabach zurzeit nicht mit Bahnstrom 15 kV 16,7 Hz elektrifiziert. Nach der europaweiten Ausschreibung des Elektro-Netzes Saar RB Los 2 sollte die vorgenannte Strecke zeitnah elektrifiziert sein. Entgegen ursprünglicher Annahmen wird sich die Elektrifizierung verschieben; ein genauer Termin der Fertigstellung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Für den Übergangszeitraum sollen auf der Strecke sechs traktionsfähige Batterie-Elektrische Triebfahrzeuge eingesetzt werden, die unter Ausnutzung der elektrifizierten Abschnitte dieser Strecke Akkumulatoren im Fahrzeug aufladen, um die darin gespeicherte Energie für den Betrieb auf dem nicht elektrifizierten Streckenabschnitt zu nutzen.

Die Betriebsaufnahme erfolgt für die RB 72 vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2021, voraussichtlich am 12.12.2021.

Die Verpflichtung zur Erbringung der Betriebsleistungen endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2026, voraussichtlich am 12.12.2026. Davon abweichend hat der AT das einseitige Recht, eine Verlängerung der Betriebsdauer bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2031, voraussichtlich am 13.12.2031, zu verlangen. Des Weiteren hat der AT das einseitige Recht, eine weitere Verlängerung der Betriebsdauer bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2034, voraussichtlich am 10.12.2034, zu verlangen. Falls es in den genannten Jahren keinen internationalen Fahrplanwechsel geben sollte, endet die Betriebsdauer jeweils zum 31.12. des Jahres. Der AT wird die vorstehenden Optionen zur Verlängerung der Betriebsdauer schriftlich mit einer Frist von einem Jahr ausüben.

Vergeben wird ein Netto-Verkehrsvertrag. Die Fahrausweiseinnahmen aus der Erfüllung der vertraglichen SPNV-Angebote gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Verkehrsunternehmens und stellen insoweit dessen unternehmerisches Risiko dar. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.

Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen der DB Netz AG bzw. der DB Station & Service AG werden durch den Aufgabenträger ausgeglichen. Ausnahmen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Es sind Neu- und Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Um bei einer zukünftigen Elektrifizierung auch verkehrlich, wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Durchbindungen mit den Fahrzeugen der RB-Linie 72 zu den Linien des Elektro-Netz Saar RB Los 2 herstellen zu können, müssen die eingesetzten Fahrzeuge mit den im Elektro-Netz Saar RB Los 2 eingesetzten Fahrzeugen traktionsfähig sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten mehr als 3 Bewerber einen Teilnahmeantrag abgeben, erfolgt die Auswahlentscheidung nach dem Kriterium „Qualität und Aussagekraft der nach Ziffer III.1.3. Ziffer 5 einzureichenden Fahrzeugdarstellung“.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten die Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG). Die Bieter müssen mit Angebotsabgabe insbesondere die nach dem STTG erforderliche Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs abgeben.

Für diese Erklärungen müssen die Vordrucke Anlage C.7 und C.9 genutzt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss durch eine Eigenerklärung im Teilnahmeformular die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB nachweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss durch eine Eigenerklärung im Teilnahmeformular nachweisen, dass er

— finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,

— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

— er sich nicht in Liquidation befinden,

— er nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,

— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss durch eine Eigenerklärung im Teilnahmeformular nachweisen, dass

— er über eine Genehmigung nach § 6 AEG verfügt und diese auf Anforderung des AT vorlegen,

— die für die Geschäftsleitung bestellten Personen gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigt sind. Der Geschäftsführer muss dabei nicht der Eisenbahnbetriebsleiter sein.

Der Bewerber muss zudem folgende Unterlagen seinem Teilnahmeantrag beifügen:

1) Darstellung eines geeigneten BET-Fahrzeuges wie in Ziffer II.1.4) gefordert sowie Zeitplan Realisierung /Zulassung in Bezug auf die Inbetriebnahme. Hierzu sind Lieferzusagen, Angaben zur Reichweite der Akkumulatoren und Übersichtspläne (Draufsicht, wichtige Querschnitte, Sitzplatzübersicht) zu den geplanten Fahrzeugen vorzulegen.

Die Fahrzeuge sind ausschließlich elektrisch angetrieben. Die Energieversorgung erfolgt durch Fahrleitung 16,7Hz/15 kV und, soweit keine Fahrleitung vorhanden ist, aus fahrzeugeigenen Akkumulatoren. Die Ladung der Akkumulatoren erfolgt ausschließlich bei Halt oder Fahrt unter Fahrleitung mit 16,7 Hz/15 kV.

Die Kapazität der Akkumulatoren ist dabei so auszulegen, dass bei vollständiger Ladung mindestens 20 km Strecke mit einem durchschnittlichen Halteabstand von 3 km zurückgelegt werden können.

Die Ladung der Akkumulatoren von 40 auf 80 % ihrer Nennkapazität erfolgt bei Fahrt unter Fahrleitung innerhalb von max. 15 Minuten.

Beizufügen sind zudem technische Beschreibungen, die dokumentieren, in welcher Weise die ebenda beschriebenen geforderten technischen Leistungsmerkmale erfüllt werden.

2) Darstellung der Traktionsfähigkeit zu den Fahrzeugen aus dem Elektro-Netz Saar RB Los 2 (siehe hierzu Anlage A.2)

Ohne die oben aufgeführten Nachweise und Erläuterungen wird der Bieter nicht aufgefordert, am Verhandlungsverfahren teilzunehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der Auftragnehmer muss gemäß § 6 AEG als Eisenbahnverkehrsunternehmen zugelassen sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/03/2020

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Bundesland Saarland, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, ist Aufgabenträger in diesem Vergabeverfahren;

2) Der vorgenannte Aufgabenträger hat den Zweckverband Personennahverkehr Saarland mit der operativen Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt;

3) Personalübernahme

(a) Das EVU verpflichtet sich zur Übernahme des Personals des bisherigen Betreibers nach Maßgabe des § 131 GWB Absatz (3);

(b) Nähere Einzelheiten über das Procedere werden im Rahmen der Verhandlungsgespräche festgelegt.

4) Die Beteiligung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe der Vorgaben in den Teilnahmebedingungen grundsätzlich zulässig;

5) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen;

6) Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I.3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar;

7) Der Teilnahmeantrag ist auf dem Internetportal www.e-vergabe.de unter folgender URL hochzuladen;

8) Der Auftraggeber wird die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, sich am Verhandlungsverfahren zu beteiligen. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren;

9) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;

10) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

11) Fragen zum Teilnahmeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens eine Woche vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I.1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I.3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2018