A. Qualität der Markterkundung:
Diese Marktansprache dient der Überprüfung des Marktinteresses und der Machbarkeit der geplanten Vorhaben. Ziel ist es, von den Interessenten eine aussagekräftige, nachvollziehbare und weiter-führende Rückmeldung über eine, 2 oder gar die 3 wesentlichen Zielstellungen der Marktansprache zu erhalten. Bei dem vorliegenden Markterkundungsverfahren im Sinne des § 28 Abs. 1 VgV handelt es sich um ein nicht-förmliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren außerhalb des Vergabe-rechts. Die Marktkonsultation dient allein zur Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass die KLG nicht an die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens gebunden ist. Die Teilnehmer am Verfahren sind an ihre im Rahmen der Markterkundung aufgeführten Aussagen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Die im Rahmen der Markterkundung durch die Teilnehmer eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der KLG über. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass die KLG die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Informationen für das eventuell folgende Vergabeverfahren nutzen kann, es sei denn, ein Teilnehmer hat das ausdrücklich untersagt. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung in diesem Verfahren entstehen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Vergütung für die Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Vergabestelle hat durch europaweite Bekanntmachung ein Markterkundungsverfahren entsprechend der Landeshaushaltsordnung eingeleitet. Dazu hat sie eine Vorinformation nach dem Muster der Richtlinie 2014/24/EU europaweit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Vorinformation dient dem Zweck, Unternehmen anzusprechen, die Interesse an einer Teilnahme an dieser Markterkundung haben und der Zielstellung entsprechende Lösungen anbieten oder daran interessiert sind.
B. Verfahrensablauf und weitere Schritte:
Sofern Sie an der Markterkundung interessiert sind, sind Sie aufgefordert, Ihr Interesse umgehend formlos per E-Mail an boehnke@aktiva-mail.de zu bekunden.
Nach Eingang einer entsprechenden Interessenbekundung erhalten Sie weitere, nicht öffentlich zugängliche, Unterlagen, mit denen im Rahmen des strukturierten Markterkundungsverfahrens Fragen der KLG zum Leistungsumfang, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen sowie Anpassungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Technologie erhoben werden sollen und die Grundlage der Diskussion mit den Interessenten im Rahmen des Dialogs mit den Interessenten werden sollen.
Diese Bekanntmachung ersetzt die vorherige Bekanntmachung vom 22.11.2020.