— Technische Ausrüstung Lph 1-2, optional Lph 3-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen (Vorbereitung für spätere Gastronomie),
8. Gebäudeautomation (Automation für Lüftung).
— Besondere/zusätzliche Leistungen: optional Bestandsaufnahme (Besondere Leistung zu LPH 1 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI); Kostenschätzung mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angabe der Einheitspreise (Besondere Leistung zur LPH 2);
optional: Kostenberechnung mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angabe der Einheitspreise (Besondere Leistung zur LPH 3),
optional: vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Lph 6; optional: Führen eines Bau tagebuchs nach RLBau (Besondere Leistung zu Lph 8),
optional: Überwachen der Mangelbeseitigung zum Nachweis auf Anforderung (Besondere Leistung zur LPH 9).