Gem. § 46 VgV: Mit dem Angebot ist die Anlage Selbstauskunft (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Es sind mindestens 3 Referenzen mit einem Auftragswert in Höhe von 30 000,00 EUR p. a. netto vorzulegen, die nicht älter als 3 Jahre und in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind. Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Angebotsfrist zurückliegen.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes:
Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges System, Branchen spezifisches System, integriertes System) oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß „C. Umweltschutz im Unternehmen“
Betriebliche Eignung und Sachkunde:
Eigenerklärung zur betrieblichen Eignung, dass die Leistungen entsprechend den Regelungen der aktuellen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ausgeführt werden.
Personelle Ausstattung-Sachkundige:
Anerkennungskriterien zur Sachkunde nach TRGS 523, einschl. Anhang I: Die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter müssen folgende Qualifikation vorweisen: Punkt a), b), c). Möglich sind ferner Punkt a) oder b) und c).
a) Sachkundig ist somit, wer nach Nummer 4.3.1 + 4.3.2
1. die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin“, vom 19.3.84 (BGBl. IS. 468) in der jeweils gültigen Fassung oder
2. die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
3. in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
b) Sachkundig ist somit auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den Prüfungen nach Nummer 4.3.1 gleichwertig anerkannt worden ist.
Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, dien von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.
c) Fachbezogene Fortbildungsnachweise und Zertifikate der letzten drei Jahre aus allen bzw. einzelnen den Anwendungsbereichen des
a) Gesundheits- und Vorratsschutzes sowie des besonderen Materialschutzes
b) Pflanzenschutzes
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.