Für das Projekt Reaktivierung Hotel Krone werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistung angeboten werden:
— Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie und Berücksichtigung im weiteren Planungsverlauf,
— Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozesses nicht notwendig.
Sind, zum Beispiel (Lph. 2):
— Präsentationsmodell,
— perspektivische Darstellungen,
— bewegte Darstellung/Animation,
— Farb- und Materialcollagen,
— digitales Geländemodell,
— Aufstellen (Lph. 2), fortschreiben (Lph. 3) und fortschreiben in detaillierter Form (Lph. 5) von Raumbüchern,
— Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachliche Beteiligte auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistung Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind (Lph. 5),
— zeichnerische Aufnahme des Gebäudebestandes: Erstellung kompletter Bestandspläne der historischen Gebäudesubstanz, insbesondere der Holztragwerke mit Lage/Abmessung/Eintragung von Schäden sowie Erstellung von Detailzeichnung wichtiger und relevanter Bauteile (Lph. 5),
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkung auf die abgestimmte Planung (Lph. 7),
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Lph. 7),
— Erstellung der Bestandsplanung unter Einarbeitung aller im Bauverlauf getroffene Änderungen (Lph. 8). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
—— Stufe 1: Lph. 2-4,
—— Stufe 2: Lph. 5-7,
—— Stufe 3: Lph. 8,
—— Stufe 4: Lph. 9.
Die Stadt Oettingen beabsichtigt, im Rahmen der 2 Stufen des Verhandlungsverfahren von den ausgewählten Bewerbern für die Planungsaufgabe gemäß § 76 Absatz 2 VgV einen Lösungsvorschlag anfertigen zu lassen. Der Lösungsvorschlag wird mit pauschal 9 500 EUR/Brutto inkl. Neben- und Reisekosten pro eingeladenen Bewerber für die 2. Stufe honoriert.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 – 4 sowie die o. g. besondere Leistung in der dazugehörigen Leistungsphase beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.