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Bauleistung - 578962-2023

26/09/2023    S185

Deutschland-München: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen

2023/S 185-578962

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2142dcf0-b1d9-4e7f-a915-d6e0281f6f44
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Generalverwaltung – Vergabestelle Bau - Referenznummer: Z.QOPT.A.000311.406.VOB.2465_RLT
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MPI für Quantenoptik-Sanierung technische Infrastruktur STI II - RLT

Referenznummer der Bekanntmachung: Z.QOPT.A.000311.406.VOB.2465
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

132 BSK bis 500mm, 11 BSK bis 1.500mm, Nachrüsten Stellmotor BSK, Lüftungsleitungen Stahl verzinkt bis 500mm 14m², bis 1000mm 280m², Formstücke bis 500mm 220m², bis 1000mm 150m², bis 1500mm 405m², Kunststofflüftungsleitungen bis 400mm 470m, 1 Lüftungsgerät zur Aussenaufstellung 10.500m³/h, VSR 16 Stk, Ovalkanal 150m

„Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.

Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.“

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Max-Planck-Institut für Quantenoptik, Hans-Kopfermann-Str. 1, 85748 Garching

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 750
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.

https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.

Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.

Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder

b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat

oder

a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und

b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;

Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Eigenerklärung gilt mit Angebotsabgabe als bestätigt. Es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.

Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.

https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.

Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.

Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:

Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt.

Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:

- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)

- 250.000,00 € für Vermögensschäden.

Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei

Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.

Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung – Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.

Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines

Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot.

Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.

Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:

- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)

- 250.000,00 € für Vermögensschäden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.

https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124

Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.

Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.

Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-720033
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Hofgartenstr. 8, 80539 München

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zur Submission nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2142dcf0-b1d9-4e7f-a915-d6e0281f6f44 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.

Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.

Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.

Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.

Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.

Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden.

Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.

Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.

Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.

Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2023